Am 24. Juni wird der Europaratsbericht: "Umgang mit der Pandemie" verabschiedet
17.06.2010: Hier vorab der Text der deutsche Übersetzung des Berichtes zum Umgang mit der "Schweinegrippe", der am Donnerstag dem 24. Juni 2010 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird.
WHO und Pharma-Industrie werden in diesem Bericht nicht geschont. Zu diesem Bericht gehört noch ein ausführliches Memorandum welches bisher nur auf Englisch vorliegt. Hier sehen sie beide Texte:
Der Umgang mit der Pandemie H1N1: Mehr Transparenzbedarf Berichterstatter: Paul FLYNN, (SOC) GB , Übersetzung: Deutscher Bundestag
A. Entwurf einer Entschließung
1. Die Parlamentarische Versammlung ist angesichts des Umgangs mit der Grippepandemie H1N1, nicht nur seitens der Weltgesundheitsorganisation (WHO), sondern auch seitens der zu-ständigen Behörden bei der Europäischen Union und auf einzelstaatlicher Ebene, in großer Sor-ge. Sie ist insbesondere besorgt angesichts der Folgen einiger Entscheidungen und Ratschläge, die in diesem Zusammenhang getroffen beziehungsweise gegeben wurden und aufgrund derer die Prioritäten beim öffentlichen Gesundheitswesen in ganz Europa verzerrt und große Sum-men öffentlichen Geldes verschwendet wurden und die darüber hinaus bei der europäischen Öffentlichkeit zu ungerechtfertigten Ängsten und Sorgen über das Gesundheitsrisiko geführt haben.
2. Die Versammlung stellt fest, dass im Hinblick auf die Durchsichtigkeit der Entscheidungs-findung im Zusammenhang mit der Pandemie erhebliche Unzulänglichkeiten festgestellt wur-den, die die Frage nach einem möglichen Einfluss der Arzneimittelindustrie auf einige wichtige Entscheidungen im Zusammenhang mit der Pandemie aufwerfen. Die Versammlung fürchtet, dass dieser Mangel an Durchsichtigkeit und an Rechenschaftspflicht dazu führen könnte, dass das Vertrauen in die Ratschläge der öffentlichen Gesundheitseinrichtungen sinkt. Das könnte bei der nächsten Krankheit von pandemischem Ausmaß - die sich als wesentlich schwerwiegender erweisen könnte als H1N1 – dramatische Folgen haben.
3. Die Versammlung erinnert an ihre bisherigen Arbeiten im Zusammenhang mit verant-wortungsvoller Führung im Gesundheitswesen in Mitgliedstaaten des Europarates, insbesonde-re Empfehlung Nr. 1725 (2005) betreffend „Europa und die Gefahr der Vogelgrippe – präventive Gesundheitsmaßnahmen“ sowie Empfehlung Nr. 1787 (2007) betreffend das Vorsorgeprinzip und verantwortungsvolles Risikomanagement. In ihrer Empfehlung Nr. 1908 (2010) betreffend Lobbyismus in einer demokratischen Gesellschaft (Europäischer Verhaltenskodex für Lobbyi-sten) stellt die Versammlung fest, dass ungeregelter oder heimlicher Lobbyismus eine Gefahr darstellen und demokratische Grundsätze sowie eine verantwortungsvolle Führung untergra-ben kann.
4. Positiv sieht die Versammlung die Prüfung und Bewertung des Umgangs mit der Pande-mie H1N1, die kürzlich durch die WHO, die europäischen Einrichtungen für Gesundheitsfragen und einige nationale Regierungen und Parlamente begonnen wurde oder in Kürze begonnen werden wird. Die Versammlung fordert alle Beteiligten mit Nachdruck auf, den Dialog zwischen den Gesundheitseinrichtungen auf allen Ebenen fortzuführen und zu verstärken und den Aus-tausch über verantwortungsvolle Führung im Gesundheitswesen künftig in regelmäßigeren Ab-ständen zu führen.
5. Ungeachtet der Bereitschaft der WHO und der betroffenen europäischen Gesundheitsein-richtungen, in einen Dialog zu treten und den Umgang mit der Pandemie zu prüfen, bedauert es die Versammlung zutiefst, dass besagte Einrichtungen zum Austausch einiger entscheidender Informationen nicht bereit sind. Insbesondere sind sie nicht bereit, die Namen und die Interes-senerklärungen der Mitglieder des Notfallausschusses der WHO und einschlägiger Beratungs-gremien, die unmittelbar an den Empfehlungen zum Umgang mit der Pandemie beteiligt waren, zu veröffentlichen. Die Versammlung bedauert ferner, dass die WHO ihre Haltung zu der Pan-demie und den tatsächlichen Gesundheitsrisiken trotz der überwältigenden Hinweise dafür, dass die Ernsthaftigkeit der Pandemie von der WHO zu Beginn in hohem Maße überbewertet wurde, nicht umgehend geändert oder neu bewertet hat. Darüber hinaus bedauert die Ver-sammlung die in hohem Maße defensive Haltung der WHO, sei es in der Hinsicht, dass sie nicht bereit war, eine neue Definition des Begriffs der Pandemie zu akzeptieren, sei es dahingehend, dass sie ihre Voraussage über die Pandemie nicht zu korrigieren bereit war.
6. Angesichts der weitreichenden Bedenken über den Umgang mit H1N1 fordert die Ver-sammlung die öffentlichen Gesundheitsbehörden auf internationaler, europäischer und nationa-ler Ebene – und insbesondere die WHO – auf, sich in transparenter Weise mit der Kritik und der Unruhe, die im Verlauf der Pandemie entstanden ist, auseinanderzusetzen, indem:
6.1. sie die Aufgabenbeschreibungen ihrer allgemeinen Lenkungs- und besonderen Beratungsgremien überarbeiten, wo immer dies erforderlich ist, um ein Höchstmaß an Transparenz und demokratischer Rechenschaftspflicht im Hinblick auf Entscheidungen, die das öffentliche Gesundheitswesen betreffen, sicherzustellen;
6.2. sie sich in durchsichtiger Weise auf einen Begriffs- und Beschreibungskatalog in Bezug auf Grippepandemien verständigen, der auch einen Querschnitt des Fachwissens enthalten und so für ein weltweites kohärentes Verständnis solcher Ereignisse sorgen soll;
6.3. sie die bestehenden Leitlinien zur Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft überarbeiten und auf einen aktuellen Stand bringen oder solche Leitlinien erstellen, falls sie noch nicht vorhanden sind, um sicherzustellen: 6.3.1. dass einem breiten Wissens- und Meinungsspektrum Rechnung getragen wird, einschließlich widersprechender Ansichten einzelner Sachverständiger und Stellungnahmen von Nichtregierungsorganisationen;
6.3.2. dass die Interessenerklärungen der beteiligten Sachverständigen aus-nahmslos öffentlich gemacht werden;
6.3.3. dass externe Organisationen, mit denen sie zusammenarbeiten, verpflichtet sind, ihre Verbindung zu wichtigen Meinungsführern oder sonstigen Sachverstän-digen, die möglicherweise einem Interessenkonflikt unterliegen, anzugeben;
6.3.4. dass alle Personen, die einem Interessenkonflikt unterliegen, von sensiblen Entscheidungsfindungsvorgängen ausgeschlossen werden;
6.4. sie ihre Kommunikationsstrategien in Fragen der öffentlichen Gesundheit überar-beiten, indem sie den gegenwärtigen sozialen Zusammenhang berücksichtigen, der sich durch einen weitverbreiteten Zugang zu neuen Technologien auszeichnet, und eng mit den Medien zusammenarbeiten, um Sensationslust und Panikmache im Bereich der öf-fentlichen Gesundheit zu vermeiden;
6.5. sie einer künftig angemessenen Anwendung des Vorsorgeprinzips in Gesundheits-fragen den Boden bereiten, einschließlich durch vollständig durchsichtige Kommunikati-onsstrategien und begleitende Bildungsmaßnahmen;
6.6. sie die Ergebnisse der Bewertungen im Zusammenhang mit der Pandemie H1N1 in möglichst transparenter und umfassender Weise allen Interessengruppen mitteilen, darunter die WHO, europäische Einrichtungen (Europäische Union und Europarat), na-tionale Regierungen und Parlamente, Nichtregierungsorganisationen und die gesamte europäische Öffentlichkeit. So sollen Schlüsse aus der Erfahrung gezogen werden kön-nen, es soll sichergestellt sein, dass Verantwortung für mögliche Fehler übernommen wird, und das öffentliche Vertrauen in Entscheidungen und Ratschläge des öffentlichen Gesundheitswesens soll wiederhergestellt werden;
7. Die Versammlung fordert ferner die WHO sowie die möglicherweise betroffenen euro-päischen Gesundheitseinrichtungen auf, sich regelmäßiger über Fragen der verantwortungsvol-len Führung im Gesundheitswesen auszutauschen, indem:
7.1. sie regelmäßiger an Aussprachen zum Thema verantwortungsvolle Führung im Gesundheitswesen in der Parlamentarischen Versammlung teilnehmen;
7.2. sie aktiv an der zwischenstaatlichen Arbeit des Europarates zum Thema verantwortungsvolle Führung im Gesundheitswesen mitwirken;
8. Die Versammlung fordert ebenso die Mitgliedstaaten auf:
8.1. von ihren demokratischen Kontrollmechanismen in den internen Lenkungssyste-men der WHO und der europäischen Institutionen Gebrauch zu machen mit dem Ziel, die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Entschließung sicherzustellen;
8.2. auf innerstaatlicher Ebene kritische Bewertungen durchzuführen, falls dies noch nicht geschehen ist;
8.3. Schutzsysteme gegen den Einfluss von Einzelinteressen zu entwickeln, falls dies noch nicht geschehen ist;
8.4. eine sichere Versorgung der WHO mit finanziellen Mitteln zu gewährleisten;
8.5. die Einrichtung eines öffentlichen Fonds zur Unterstützung unabhängiger, mögli-cherweise durch eine Pflichtabgabe der Arzneimittelindustrie finanzierte Forschungsar-beiten, Versuche und Beratung durch Sachverständige zu erwägen;
8.6. sicherzustellen, dass die Privatwirtschaft nicht in unangemessener Weise Gewinn aus Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit zieht und ihr nicht gestattet wird, sich aus der Verantwortung zu ziehen, weil sie ihre Gewinne privatisieren und im Gegenzug die Risiken vergemeinschaften möchte. Um dies zu verhindern, sollten die Mitgliedstaaten bereit sein, klare nationale Leitlinien zum Umgang mit der Privatwirtschaft zu entwic-keln und umzusetzen, und sie sollten zusammenarbeiten, wenn es darum geht, mit inter-nationalen Unternehmen zu verhandeln, wann immer dies notwendig erscheint.
9. Die Versammlung fordert die nationalen Parlamente auf, politische Maßnahmen zu un-terstützen, die zum Ziel haben, die Lenkungssysteme im öffentlichen Gesundheitswesen zu ver-bessern, und sicherzustellen, dass sie an einschlägigen innerstaatlichen Bewertungs- und Poli-tikgestaltungsvorgängen beteiligt werden, um ein Höchstmaß an demokratischer Rechen-schaftspflicht zu garantieren.
10. Schließlich fordert die Versammlung die Arzneimittelindustrie, das heißt Unternehmen und Verbände, auf, ihre eigenen Vorschriften und ihre Arbeitsweise in Bezug auf die Zusam-menarbeit mit dem öffentlichen Sektor zu überarbeiten, um ein Höchstmaß and Transparenz und sozialer Verantwortung der Unternehmen im Hinblick auf Fragen der öffentlichen Gesund-heit sicherzustellen.
B. Entwurf einer Empfehlung
1. Bezugnehmend auf ihre Entschließung … (2010) betreffend den „Umgang mit der Pan-demie H1N1: Mehr Transparenzbedarf“ stellt die Parlamentarische Versammlung fest, dass es dringend einer gründlichen Überprüfung der jüngsten Entscheidungen der Gesundheitsbehör-den auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene im Rahmen der Pandemie H1N1 bedarf, da eine mangelnde Transparenz in öffentlichen Entscheidungen demokratische Grund-sätze und eine verantwortungsvolle Führung untergräbt. 2. Zu einem Zeitpunkt, da die aktuelle Pandemie H1N1 insbesondere in Europa ihre Schlussphase erreicht, und da die internen Vorgänge zur Bewertung des Umgangs mit ihr bei der WHO, den europäischen Einrichtungen und den nationalen Regierungen gerade erst aufge-nommen wurden, fordert die Versammlung alle beteiligten Behörden mit Nachdruck auf, die von ihr festgestellten Unzulänglichkeiten anzuerkennen und die in ihrer Entschließung Nr. … (2010) empfohlenen Maßnahmen umzusetzen. 3. Die Versammlung ist der Auffassung, dass nur durch eine umfassende und transparente Überprüfung der Entscheidungen wie der Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit H1N1 sowie durch die anschließende Neuausrichtung der Gesundheitspolitik und der Lenkungssy-steme sichergestellt werden kann, dass das öffentliche Vertrauen in die großen Gesundheitsein-richtungen wiederhergestellt wird und dass nationale Regierungen und europäische Bürger de-ren Ratschläge künftig befolgen werden, wenn die öffentliche Gesundheit ernsthaft bedroht ist. 4. Die Versammlung vertritt ferner die Auffassung, dass die Frage der verantwortungsvol-len Führung im Gesundheitswesen aufgrund der Wichtigkeit von demokratischer Rechen-schaftspflicht und Transparenz in der öffentlichen Entscheidungsfindung im Gesundheitswesen einen Schwerpunkt der zwischenstaatlichen Aktivitäten beim Europarat bilden sollte. Die Ver-sammlung begrüßt daher, dass die Empfehlung CM/Rec(2010)6 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten betreffend verantwortungsvolle Führung in Gesundheitssystemen kürzlich an-genommen wurde und Maßnahmen zu deren Umsetzung vorgesehen sind. Sie unterstützt den Einsatz eines Sachverständigenausschusses unter dem Dach des Europäischen Gesundheitsaus-schusses (CDSP), der die Umsetzung der Empfehlung CM/Rec(2010)6 beobachten und bewer-ten soll.
5. Die Versammlung ersucht ferner das Ministerkomitee:
5.1. den Europäischen Gesundheitsausschuss (CDSP) und mit ihm verbundene Gremien anzuweisen,
5.1.1. bei der Festlegung des Arbeitsprogramms und der Indikatoren für die Überwachung der verantwortungsvollen Führung im Gesundheitswesen der Ent-schließung Nr. … (2010) der Versammlung Rechnung zu tragen;
5.1.2. verantwortungsvolle Führung in den Gesundheitssystemen der Mitglied-staaten des Europarates nicht nur zu „beobachten und zu bewerten“, sondern durch angemessene ergänzende Arbeitsmethoden wie Unterstützungsprogramme oder den Austausch bewährter Verfahren auch zu fördern, wo immer diese sinn-voll erscheinen;
5.1.3. zeitgleich, unter Berücksichtigung der Bedrohungen für verantwortungs-volle und demokratische Führung, die im Verlauf der Krise mit der Pandemie H1N1 deutlich geworden sind, sowie der daraus gezogenen Lektionen einen Ar-beitsprozess zur Erarbeitung eines Kodex für verantwortungsvolle Führung des Europarates in die Wege zu leiten;
5.2. die Mitgliedstaaten aufzufordern, sich aktiv an diesen Aktivitäten beim Europarat zu beteiligen und sich für die Empfehlung CM/Rec(2010)6 einzusetzen, sodass diese auf innerstaatlicher Ebene rasch umgesetzt und bei den nationalen Bewertungsvorgängen zur Pandemie H1N1 berücksichtigt werden kann;
5.3. künftige Aussprachen zum Thema verantwortungsvolle Führung im Gesundheits-wesen innerhalb der Versammlung genau zu verfolgen und die Ergebnisse dieser Aus-sprachen zu berücksichtigen, wenn es um die Ausrichtung der zwischenstaatlichen Ar-beit auf der Ebene des Europarats geht.





