Übergabe des Sachstandsberichts der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin"
07.09.2005: Anlässlich der abschließenden Sitzung der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" und der Übergabe des Sachstandsberichts der Kommission an Bundestagspräsident Thierse erklärt der Obmann der SPD-Fraktion in der Enquete-Kommission:

Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" hat in ihrer gestrigen letzten Sitzung ihren Sachstandsbericht für den Präsidenten des Deutschen Bundestages verabschiedet.
Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" hat, wie bereits ihre Vorgängerin in der 14. Wahlperiode medizinethische Probleme von höchster existenzieller und gesellschaftlicher Bedeutung behandelt und in einen parlamentarischen Entscheidungsprozeß eingebracht. Dazu gehörten in dieser Wahlperiode besonders Fragen, die die letzte Lebensphase betreffen. Hier hat die Kommission zwei wichtige Zwischenberichte vorgelegt. Der eine behandelt das Thema Patientenverfügungen, der andere widmet sich dem Ausbau und der Stärkung von Palliativmedizin und Hospizarbeit. Im Mittelpunkt stand für die Kommission dabei immer die Leitfrage, wie unter den Bedingungen der modernen Medizin ein menschenwürdiges Leben in der letzten Lebensphase sichergestellt werden kann.
Die Enquete-Kommission hat sich aber auch mit wichtigen Themen wie der Verteilungsgerechtigkeit im Gesundheitswesen und der Forschungsethik befasst, von denen gerade das erste Thema in der kommenden Zeit sicherlich noch an Bedeutung gewinnen wird. Leider war es der Kommission aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Deutschen Bundestags nicht mehr möglich, alle ihre Themen abzuschließen. Der nun vorliegende Sachstandsbericht fasst daher den Stand der Arbeiten der Kommission zusammen und benennt offene Fragen, die aus Zeitmangel nicht mehr abgearbeitet werden konnten. Besonders bedauerlich ist es, daß gerade die Problematik der Verteilungsgerechtigkeit nicht in Form eines Abschlußberichts behandelt werden konnte. Es wird eine der Aufgaben des kommenden Bundestages sein, die Vorarbeiten der Enquete-Kommission in diesen Bereichen aufzugreifen und fruchtbar zu machen.
Daneben gibt es eine ganze Reihe von Themen, die die Enquete-Kommission in dieser Wahlperiode nicht behandeln konnte, die aber ebenfalls einer sorgsamen ethischen und verfassungsrechtlichen Erörterung bedürfen. Dazu gehören Entwicklungen im Bereich der Nanobiotechnologie und der Hirnforschung, die drängende Fragen nach der menschlichen Identität mit sich bringen. Dazu gehören Themen wie die Bildung von Mensch-Tier-Chimären. Dazu gehören nicht zuletzt Fragen, die sich durch neue Entwicklungen im Bereich der Stammzellforschung und des Klonens ergeben. Und dazu gehört schließlich die Problematik des sogenannten "enhancement", der gentechnischen oder auf anderem Weg bewerkstelligten "Verbesserung" der menschlichen Natur.
Allein diese Liste zeigt, in welchem rasanten Tempo wissenschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen dazu zwingen, neue ethische Fragen zu stellen und zu beantworten. Daher ist es auf Dauer nicht damit getan, am Anfang jeder Wahlperiode immer wieder von neuem den langwierigen und von politischen Unwägbarkeiten bestimmten Weg der Neueinsetzung einer Medizinethik-Enquete zu gehen. Deutschland braucht ein ständiges, demokratisch legitimiertes und bei einer neutralen Instanz angesiedeltes Forum für den Diskurs über bioethische Fragen. Der Nationale Ethikrat ist zwar ein ständiges Gremium, bildet aber seiner Funktion und Aufgabenstellung nach lediglich ein Beratungsgremium für den Bundeskanzler. Es steht dem Bundeskanzler jederzeit frei, sich durch ein von ihm selbst berufenes Gremium in ethische Fragen beraten zu lassen, für ein wirkliches nationales Forum des Ethikdiskurses in Deutschland ist das aber nicht ausreichend.





