Mein Vorschlag zur Gentest Übereinkunft in Straßburg verabschiedet
27.01.2008: Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat den Entwurf einer europaweiten Übereinkunft zu medizinisch begründeten Gentests verabschiedet. Die Parlamentarier stimmten am Donnerstag in Straßburg meinem entsprechenden Bericht zu.
Bei der Übereinkunft handelt es sich um ein Zusatzprotokoll zur Europarats-Konvention über Menschenrechte und Biomedizin, die seit 1999 in Kraft ist. Im Namen der Parlamentarischen Versammlung hatte ich mich an der Erarbeitung dieses Protokolls im letzten Jahr aktiv beteiligt und einige Veränderungen eingefordert, die jetzt einstimmig von den Kollegen aus 47 Ländern bestätigt wurden.
In dem Entwurf wird ausdrücklich festgelegt, dass jegliche Diskriminierung von Menschen wegen ihrer genetischen Eigenschaften verboten sein soll. Gentests zu medizinischen Zwecken dürften nur erfolgen, wenn die Betroffenen über Ziele und Art des Tests informiert wurden und ihre Zustimmung gegeben haben. Bei nicht einwilligungsfähigen Personen dürften solche Tests nur stattfinden, wenn diese direkten Nutzen daraus ziehen. Für Minderjährige verlangt das Protokoll die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
Das Zusatzprotokoll soll auch den Schutz genetischer Daten garantieren. Die Betroffenen sollen das Recht haben, in verständlicher Sprache informiert zu werden. Auch ihr Wille, nicht informiert zu werden, ist zu respektieren. Die Tragweite vieler genetischer Befunde geht weit über die von sonstigen medizinischen Befunden hinaus. Sollten die Ergebnisse Auswirkungen auf die Gesundheit von Familienmitgliedern haben, soll die Testperson auch darauf ausdrücklich hingewiesen werden. Groß angelegte Gentests zu medizinischen Zwecken bei Bevölkerungsgruppen schließt das Zusatzprotokoll nicht aus, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören die Prüfung der Notwendigkeit und das Vorhandensein von Therapien.
Der Protokollentwurf wurde im Juni vom zuständigen Bioethik-Leitungsgremium des Europarates gebilligt. Der Europarats-Ministerrat muss nun darüber beraten, nachdem die Parlamentarische Versammlung ihre Änderungsvorschläge und Empfehlungen abgegeben hat. Mehrere Redner in der parlamentarischen Debatte wiesen darauf hin, dass erst die Hälfte der Mitliedsländer die Biomedizin-Konvention des Europarates ratifiziert hätten und forderten besonders Länder wie Deutschland und Großbritannien auf, nach den in diesen Ländern geleisteten umfangreichen Vorarbeiten zu vielen bioethischen Themen, sich bei der Zeichnung und Ratifizierung wichtiger gesamteuropäischer Mindestnormen nicht weiter zu verweigern.
Den Text meines Berichtes und den Text des Zusatzprotokolls können Sie hier downloaden.





