Schwarz-Gelb: Deregulierung statt Solidarität in der Krankenversicherung

13.07.2010: Arzneimittel, Krankenhausbehandlungen und Arzthonorare werden immer teurer, ein Vertragswirrwarr der im Wettbewerb gegeneinander geschwächten gesetzlichen Krankenkassen führt zu immer mehr Gewinnen der großen Monopole im deregulierten Gesundheitswesen Deutschlands. Solidarität ist nur noch Etikettenschwindel und kaum eine Politikerin/ ein Politiker schaut da noch durch. Die aktuellen Kostenabwälzungsmanöver der schwarz-gelben Regierung treffen die Schwächeren besonders und beschleunigen den Zerfall der für unser Land so wichtigen solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung. Hier mein Kommentar:

1. Einstieg in die Kopfpauschale

Die Krankenkassen bekommen die Möglichkeit, den Zusatzbeitrag, der als Pauschale erhoben werden muss, völlig frei fest zu legen. Sowohl die von uns durchgesetzte Belastungsgrenze von einem Prozent des Bruttoeinkommens als auch die Möglichkeit die Pauschale prozentual zu erheben, entfallen. Damit ist der Zusatzbeitrag in eine Kopfpauschale umgebaut worden!

2. Kostensteigerungen nur noch über die Kopfpauschalen zu Lasten der Versicherten: Weniger Netto vom Brutto

Der solidarische Beitrag wird letztmalig angehoben. Damit werden künftige Kostensteigerungen nur noch in die Kopfpauschalen verlagert. Der bisherige Mechanismus, dass es Beitragssatzsteigerungen gibt, wenn der Gesundheitsfonds 2 Jahre infolge zu weniger als 95 Prozent gedeckt ist, wird aufgehoben Die Arbeitgeber sind somit komplett außen vor. Versicherte sind doppelt belastet: Höherer Beitragssatz und aufwachsende Kopfpauschale – weniger Netto vom Brutto ist die Folge.

3. „Sozialausgleich“ ist eine Mogelpackung

Nicht die tatsächliche Kopfpauschale wird „sozial“ ausgeglichen, sondern ein vom BVA errechneter Richtwert. In den kommenden Jahren wird anhand des Defizits des Gesundheitsfonds eine rechnerische, durchschnittliche Kopfpauschale für jedes GKV-Mitglied errechnet. Wenn dieser Betrag 2 Prozent des Bruttoeinkommens übersteigt, wird der AN-Beitrag entsprechend verringert – der Fonds erhält die Fehlbeträge aus Steuermitteln zurück. Wie das konkret gestaltet werden soll ist weitestgehend ununklar. Die geplante steuerfinanzierte Entlastung wird jedenfalls auch Geringverdiener schlechter stellen als bisher.

Zwei Beispiele:

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag im kommenden Jahr könnte z.B. 11 Euro/mtl. betragen (bei einem nach Einsparmaßnahmen verbleibenden Defizit ca. 6-7 Mrd. Euro/Jahr). Das heißt, dass ausschließlich Menschen mit einem Bruttoeinkommen bis 550 Euro überhaupt für den Sozialausgleich anspruchsberechtigt sein würden. Wenn jemand 450 Euro verdient, hätte er einen Anspruch aus dem Sozialausgleich von 2 Euro, unabhängig davon, wie hoch die Kopfpauschale der Kasse ist – sie könnte z.B. bei 29 Euro liegen. Fazit: Nicht einmal die Mehrheit der Menschen im Midijob-Bereich würden einen Sozialausgleich bekommen. Nach alter Rechtslage hätte der Zusatzbeitrag in diesem Fall max. 4,50 Euro betragen.

Bei einer durchschnittlichen Kopfpauschale von 20 Euro/mtl. (bei einem Defizit von ca. 12 Mrd. Euro/Jahr) beträgt die Einkommensgrenze bis zu der ein Sozialausgleich beantragt werden kann 1000 Euro. Jemand, der dann z.B. 800 Euro verdient, würde dann einen Sozialausgleich von 4 Euro bekommen, unabhängig davon, ob die Kasse z.B. den heutigen maximalen Zusatzbeitrag von 37,50 erhebt. Nach alter Rechtslage hätte der Zusatzbeitrag in diesem Fall max. 8 Euro betragen.

Aufgrund dieser „Mogelpackung“ dürfte der Steuerausgleich in der Tat gering ausfallen.

Des weiteren dürften Arbeitgeber erheblichen Widerstand gegen die Regelungen zum Sozialausgleich leisten, denn ihnen wird der administrative Aufwand zugeschoben. Die Arbeitgeber müssen den aufgrund von Daten, wie der Höhe der durchschnittlichen Kopfpauschale, dem Einkommen des Versicherten und ob die Kasse eine Pauschale erhebt, den Sozialausgleichbetrag von jedem einzelnen Anspruchsberechtigten vom AN-Beitrag abziehen und den reduzierten Beitrag an den Gesundheitsfonds überweisen: Ein nie dagewesener Aufwand an Mehrbürokratie für die Arbeitgeber – und das von der FDP, die mit Bürokratie-Abbau bei Unternehmen und Mittelständlern geworben hat.

4. Sparen vernachlässigt - keine Kraft zu strukturellen Reformen

Die Gesundheitswirtschaft boomt – die Zeche müssen die Versicherten mit der Kopfpauschale zahlen. Eine Nullrunde bei Ärzten- und Zahnärzten entfällt ebenso, wie erheblich weitergehende mögliche Einsparungen im Arzneimittelbereich oder gar strukturelle Verbesserungen. Es wird dereguliert und ein Gesundheitsmarkt verschärft, durch den Solidarität immer mehr zum Marketingslogan verkommt. Eine enge Zusammenarbeit aller Kassen als mächtige Institution für Versicherteninteressen könnte dem Druck der Pharma-, Krankenhaus- und Ärztelobby entgegentreten und für wirksame, bedarfsgerechte und kostengünstige Versorgung in allen Bundesländern sorgen.

Der existierende Spitzenverband der GKV leistet das nicht sondern moderiert viel mehr den verschärften Kassenwettbewerb, das unsinnige Gegeneinander unserer gesetzlichen Krankenkassen. Die schwarz-gelbe Regierung setzt das „Teile und Herrsche“ im Interesse derjenigen fort, die an unseren Krankheiten verdienen wollen.

5. Verschärfter Überlebenskampf der Kassen auf dem Rücken der Bedürftigsten

Die weitere Verschärfung des Wettbewerbs zwischen den Kassen schwächt die Solidargemeinschaft. Wenn weit über hundert Kassen gegeneinander ums Überleben kämpfen, kümmert sich keine um eine flächendeckend gute Versorgung. Dumping und Ausgabenminimierung wird das Merkmal „erfolgreicher“ Kassen sein. In diesem Wettbewerb konnten bisher jene Kassen wachsen, die es am geschicktesten verstanden haben, sich vor ihrer Verantwortung für jene Versicherten zu drücken, die etwa die Hälfte aller Ausgaben einer gesetzlichen Krankenkasse verursachen weil sie schwer und chronisch krank sind. Seit in Kraft treten des neuen Krankheitslastenausgleichs (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich, Morbi-RSA) haben sich die Feinheiten des Kassenwettbewerbs geändert und sind erheblich komplexer (verwaltungsaufwendiger!) geworden. Jetzt gilt es darauf zu achten möglichst nur solche Versicherten zu behalten oder aufzunehmen, die eines der Krankheitsbilder zeigen, welches vom Morbi-RSA erfasst und honoriert wird.

Die Ärzteschaft hat hier ihre Definitionsmacht bereits erkannt. Sie stellt die RSA-relevanten Diagnosen und hat sich ausserhalb der gesetzlich kontrollierten Kassenärztlichen Vereinigungen (KV)zusammengeschlossen, um diese Macht für Preisverhandlungen mit den einzelnen Krankenkassen ausnutzen zu können.

Kartelle und Monopolbildung bei den Anbietern und ein immer unübersichtlicheres Gegeneinander bei den Kassen der Solidargemeinschaft, das ist der derzeitige deutsche Weg in eine Amerikanisierung des Gesundheitswesens, in einen deregulierten Gesundheitsmarkt bei dem arme Kranke in ihrer Not allein und auf der Strecke bleiben.

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