Dritter Staatenbericht zur Europäischen Sprachencharta
03.05.2007: Die Ständige Vertretung Deutschlands beim Europarat hat vor kurzem den Dritten Staatenbericht zur Europäischen Sprachencharta an den Europarat übermittelt. Darin finden sich aktuelle Entwicklungen unter anderem zu Dänisch und Nordfriesisch in Schleswig-Holstein.
"Regional- und Minderheitensprachen gehören zu unserer Kultur. Wie ein Baudenkmal müssen deshalb auch Sprachen gepflegt und beschützt werden", so Dr. Wolfgang Wodarg, Minderheitenbeauftragter der SPD-Fraktion.
Dänisch wird traditionell von der Minderheit in Schleswig-Holstein südlich der deutsch-dänischen Grenze gesprochen. Die Zahl der Angehörigen dieser Volksgruppe wird auf 50.000 Personen geschätzt, die im Landesteil Schleswig, überwiegend in Nordfriesland und im Kreis Schleswig-Flensburg, im nördlichen Teil des Kreises Rendsburg-Eckernförde sowie in der Stadt Flensburg ansässig sind.
Die Zahl der Nordfriesen wird auf bis zu 60.000 Personen geschätzt. Sechs Mundarten werden auf dem Festland an der schleswig-holsteinischen Westküste gesprochen, drei auf den Inseln Sylt, Föhr/Amrum und Helgoland. Von den neun Dialekten sind drei akut vom Aussterben bedroht, weil sie von weniger als 150 Menschen gesprochen werden. Die übrigen sechs Dialekte werden dagegen nicht nur gesprochen, sondern auch geschrieben. Etwa 10.000 Personen sprechen noch nordfriesisch, weitere 20.000 verstehen diese Sprache.
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen wurde am 1992 als völkerrechtliches Instrument des Europarats beschlossen. Sie ist in Deutschland seit 1999 in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland hatte an der Entwicklung des Übereinkommens intensiv mitgearbeitet.
Die Charta dient dem Schutz und der Förderung von in einem Vertragsstaat gesprochenen Regional- oder Minderheitensprachen als Teil des europäischen Kulturerbes. Geschützt sind in Deutschland die Minderheitensprachen Dänisch, Ober- und Niedersorbisch, Nord- und Saterfriesisch, das Romanes der deutschen Sinti und Roma sowie die Regionalsprache Niederdeutsch.
Mit dem umfassenden Regelwerk der Sprachencharta soll die Bewahrung dieser Sprachen gesichert und ihre Verwendung im privaten und öffentlichen Bereich unterstützt werden. Bund und Länder, haben hierbei einen umfangreichen Katalog konkreter, völkerrechtlich verbindlicher Verpflichtungen übernommen, die nach der Situation der jeweiligen Sprache differenziert ausgewählt wurden.
Mit diesem Dritten Staatenbericht erfüllt die Bundesrepublik Deutschland für den Bund und die Länder ihre Verpflichtung aus Artikel 15 dieser Sprachencharta, wonach die Vertragsstaaten dem Europarat einen umfassenden Bericht über die getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Rahmenübereinkommen niedergelegten Verpflichtungen vorzulegen haben. Der Dritte Staatenbericht schreibt den Ersten Staatenbericht (2000) sowie den Zweiten Staatenbericht (2003) fort.
Auf der Website des Innenministeriums (www.bmi.bund.de) finden Sie den vollständigen Bericht als pdf (272 Seiten plus Anlagen; Stand: Februar 2007).
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