Aktive Sterbehilfe - Rede am 27. April 2004
"Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
Herr Marty verurteilt in seinem Bericht über Euthanasie die Kluft, die in vielen Mitgliedstaaten zwischen Rechten einerseits und Praxis andererseits liegt. Er fordert am Beispiel Hollands und Belgiens Möglichkeiten ein, die, wie er sagt, "freiwillige aktive Sterbehilfe" und die "Beihilfe zum Selbstmord" aus der gesetzlichen Grauzone holen und damit deren "potenziellen Missbrauch" angreifbar machen sollen. Er wirft in seinem Bericht viele Fragen auf und fordert eine breite europäische Diskussion dieser Thematik. Dagegen wäre eigentlich nichts zu sagen.
Sein Bericht stellt jedoch nicht nur Fragen. Mehrfach stellt er den Weg Hollands und Belgiens und damit die Straffreiheit für Ärzte, die unter bestimmten Umständen auch aktiv töten dürfen, bereits als Lösung dar. Diese vorschnelle Zielvorgabe täuscht jedoch darüber hinweg, dass gerade in Holland und später wohl auch in Belgien die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe zu deren nicht hinnehmbarer Ausweitung führt. Der Remmelink-Bericht zeigt, dass 1991 bei etwa 15 Prozent der 130.000 in Holland Verstorbenen, bei also etwa 20.000 Menschen, Ärzte explizit oder implizit die Entscheidung getroffen haben, das Leben ihrer Patienten zu beenden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass der Verzicht auf weitere Behandlung und die Intensivierung der Schmerzbekämpfung bei gleichzeitiger Tötungsabsicht des Arztes, nicht als Euthanasie, sondern als normales ärztliches Handeln verstanden wird. Euthanasie nach amtlichem niederländischem Verständnis war nur in 2300 Fällen gegeben, in denen noch ein Arzt oder eine Ärztin ein tödliches Mittel auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten verabreicht hatte. 1996 waren es schon 27.000 Patienten, deren Leben durch ärztliche Entscheidung beendet wurde, davon nur in 9000 Fällen auf deren ausdrücklichen Wunsch. Die Zahl der amtlichen Euthanasiefälle war inzwischen auf 3200 pro Jahr gestiegen, das bedeutet eine Steigerung von 30 Prozent. Man erkennt daran, dass von einer wirksamen Bekämpfung der Grauzone durch die Legalisierung ärztlichen Tötens in Holland keine Rede sein kann.
In der Heimat des Berichterstatters, der Schweiz, ist die aktive Sterbehilfe durch Ärzte zwar immer noch verboten; hier wird jedoch die Beihilfe zum Suizid durch Laien oder auch durch Ärzte nicht strafrechtlich verfolgt. In Züricher Pflegeheimen dürfen Suizidhilfe-Organisationen wie EXIT oder DIGNITAS mit städtischer Genehmigung den vom Sterbewunsch Erfüllten eine Infusion mit tödlichem Gift anlegen und so lange anwesend bleiben, bis der Hilfe Suchende tot ist. Dieser braucht nur noch den Hahn zu öffnen. Weitere Zeugen gibt es meistens nicht. In Ontario in Kanada ist der assistierte Suizid ebenfalls erlaubt; dort lässt man den Patienten jedoch mit dem Gift allein, was in 50 Prozent der Fälle dazu führt, dass dieser sich doch nicht tötet. Dies zeigt, wie groß die psychische Belastung ist, und wie sehr fachlich kompetenter Beistand in die eine oder in die andere Richtung auf den Patienten wirken kann. Weder die Urteilsfähigkeit noch die genaue Krankengeschichte müssen oder können von den Laienhelfern in der Schweiz geprüft werden. Es gibt viele Fälle, wo gerade bei psychischen Erkrankungen oder psychischen Ausnahmezuständen die nötige therapeutische Erfahrung und die fachlichen Voraussetzungen fehlten. Dies sind nicht tolerierbare Missstände.
Wer aktive Sterbehilfe in, wie es heißt, "ausweglosen" Situationen legalisiert, der muss sich fragen lassen, ob er angesichts einer hoch entwickelten Schmerztherapie und der vielfältigen Möglichkeiten, Menschen in ihrer Not beizustehen, wirklich alles versucht hat, um diesen Patienten zu helfen. Als Arzt, der selbst oft für sterbenskranke und lebensmüde Menschen verantwortlich war, will ich Folgendes fordern: Wir müssen die Sorge füreinander besser organisieren; wir dürfen Menschen nicht in Heime abschieben; wir müssen Demenzkranke und Irre bei uns behalten und annehmen. Dafür sollten wir gemeinsam streiten. Auch aus ärztlicher Sicht kann ich sagen: Die Debatte um aktive Sterbehilfe, wie sie Herr Marty hier inszeniert hat, ist falsch und schädlich. Der Bericht von Herrn Marty ist abzulehnen."





