Europarat gibt keine Empfehlung zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe

27.04.2004: Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat den umstrittenen Report des Schweizer Abgeordneten Dick Marty zum Thema Sterbehilfe heute mit großer Mehrheit an den federführenden Ausschuss zurückverwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie hatte selbst beantragt, den Report zusammen mit den zum Teil sehr kritischen Änderungsanträgen aus den anderen beteiligten Ausschüssen erneut zu beraten.

"Die Parlamentarische Versammlung hat mit dieser Entscheidung sehr deutlich gemacht, dass von der bisher zum Thema Umgang mit Schwerkranken und Sterbenden ver­tretenen Position des Europarats nicht abgerückt werden soll", sagte der SPD- Bundestagsabgeordnete Dr. Wolfgang Wodarg, der Mitglied der Parlamentarischen Versammlung ist und für seine Fraktion das Amt als Sprecher der Bundestags Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" innehat. In dem 45 Mitgliedsländer zählenden Gremium hätte die Annahme des Marty-Berichts eine Kehrtwende bedeutet.

Wie der Menschenrechtsgerichtshof hatte auch der Europarat eine eindeutig ablehnende Haltung zum Thema Euthanasie bezogen. 1999 verabschiedete die Parlamentarische Versammlung einen Bericht der österreichischen ÖVP-Politikerin Edeltraut Gatterer, in dem es eindeutig hieß: Der von einem unheilbar Kranken oder einem Sterbenden ausgedrückte Wunsch zu sterben darf niemals die juristische Grundlage für seinen Tod aus den Händen Dritter bilden. In Martys Berichtsentwurf wird dagegen die Auffassung formuliert, dass niemand das Recht habe, einem Sterbenden oder einem in der Endphase Er­krankten aufzuerlegen, weiter in Angst und unerträglichen Schmerzen leben zu müssen, sofern dieser wiederholt seinen Wunsch zu sterben ausgedrückt hat.

Für Wolfgang Wodarg ist diese Sichtweise ein Kurzschluss: "In der Legalisierungen der Sterbehilfe wie sie in den Niederlanden und Belgien bereits erfolgt ist und in der wachsenden Zahl von Sterbegesellschaften zeigt sich die bedenkliche Tendenz, gravierende soziale und pflegerische Defizite mit dem kleinstmöglichen Aufwand "lösen" zu wollen. Das der Wunsch-Tod auf Krankenschein über den Umweg eines falsch interpretierten Selbstbestimmungs­rechts etabliert wird oder werden soll, halte ich für beson­ders bitter. Sterbegesellschaften ma­chen hervorragende Geschäfte mit der Angst der Menschen und geben sich als humanitäre Vereine aus. Statt Defizite anzugehen, werden die Menschen entsorgt, die unter diesen Defiziten leiden."

In der Schweiz, wo bezüglich der Sterbehilfe die vergleichsweise liberalsten Regeln gelten, aber auch in den Niederlanden und Belgien zeigt sich, dass es sich bei den verschiedenen Formen der Sterbehilfe um eine ausufernde Praxis handelt, die, einmal etabliert, nur sehr schwer wieder zurückgenommen werden kann. Die Mehrzahl der Redner in der Parlamentarischen Versammlung erteilte einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe eine klare Absage. Dr. Wolfgang Wodarg kritisierte in seiner Rede die Situation in den Niederlanden und in Belgien, die im Gegensatz zum Marty-Report nicht positiv bewertet werden dürfe. Die Zahl der Fälle, wo entscheidungsfähigen Patienten ohne ihre Einwilligung Sterbehilfe geleistet worden ist, sprechen eine deutliche Sprache. Für Wolfgang Wodarg hat die Debatte gezeigt, dass in der Mehrheit der Staaten sinnstiftende Alternativen wie der Hospiz-Bewegung und einem Ausbau der Palliativ­medizin der Vorrang gegenüber einer Kurzschluss-Legalisierung aktiver Sterbehilfe gegeben wird.

"In Deutschland ist im Unterschied zu den Niederlanden der Ausbau der Hospize und Palliativstationen in den letzten zwei Jahrzehnten stark vorangetrieben worden. Hier bleibt noch viel zu tun, aber es zeigt sich bereits eine neue Kultur im Umgang mit dem Tod," urteilt der Arzt und Gesundheitspolitiker. "Politische Initiativen, die direkt darauf abzielen, aktive Sterbehilfe zu ermöglichen, wird es hier in ab­sehbarer Zeit nicht geben. Allerdings propagieren auch hier Politiker den Umweg über verbindliche Patientenverfügungen. Wir müssen aufpassen, dass Patientenver­fügungen, die ein wichtiges Instrument sind, um das sensible Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu festigen, nicht zu reinen Entsorge-Vollmachten für Mediziner werden."

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