Fortschritte in der Bleiberechtfrage
In einer Spitzendrunde der Großen Koalition verständigten sich die Teilnehmer Montagnacht, den Kompromiss zum Bleiberecht vom vergangenen November beizubehalten und durch eine Altfallregelung zu ergänzen.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Wolfgang Wodarg begrüßt die Fortschritte in der Frage des Bleiberechts und der Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt für die knapp 200.000 Menschen, die derzeit in Deutschland auf Grundlage eines so genannten Duldungsstatus leben.
Als positiv bewertet er, dass die Betroffenen nun eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten sollen, da sich in der Vergangenheit herausgestellt hat, dass eine erfolgreiche Arbeitssuche mit einer Duldung kaum möglich ist. Die Bewegungsfreiheit und damit die bei der Arbeitssuche notwendige Flexibilität der betroffenen Menschen ist eingeschränkt und der Zugang zum Arbeitsmarkt verläuft hürdenreich. Dr. Wodarg erklärt, dass die durch die Arbeitslosigkeit bedingte Abhängigkeit von Sozialleistungen die Betroffenen in einen Teufelskreis manövriere, der durch den nun geplanten Wegfall des Elterngelds bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zusätzlich verstärkt werde.
Der Bundestagsabgeordnete kritisiert den Ausschluss dieser Personengruppe von der Möglichkeit des Familiennachzugs. Das Wohl der Kinder und der Familien sei in besonderem Maße zu berücksichtigen. Auch die vorgesehene notwendige Aufenthaltsdauer von sechs Jahren bis zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis sei für unbegleitete Kinder und Minderjährige untragbar. Hier wäre eine Sonderregelung notwendig.
Ende Januar traf Dr. Wodarg in seiner Eigenschaft als stellvertretender Leiter der deutschen Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg mit dem Menschenrechtskommissar Thomas Hammarberg zusammen. Dieser äußerte seine Besorgnis darüber, dass voraussichtlich nur zehn bis 15 Prozent der derzeit geduldeten Personen in den Genuss eines gesicherten Bleiberechts kämen, während der überwiegende Rest von verstärkten Abschiebemaßnahmen und gekürzten Sozialleistungen betroffen sei.




