Gute flächendeckende Grundversorgung ist mit heutigen Gesetzen schon möglich
06.04.2011: Die Länder haben Zuständigkeit für Gesundheit - aber kein Geld.
Die Kassen haben das Geld - aber keine Zuständigkeit für eine gute flächendeckende Versorgung.
Im Jahr der Landtagswahlen erscheint es notwendig, an die Möglichkeiten und an die Bedeutung aktiver Gesundheitspolitik auf Landesebene zu erinnern. Die schwarz-gelbe Gesundheitspolitik des freundlichen Herrn Rösler ist bisher nichts als brutale Deregulierungspolitik im Interesse der Gesundheitskonzerne. Daran ändert auch das angekündigte Versorgungsgesetz der schwarz-gelben Koalition nichts. Die Gesundheitsminister der Länder haben durch einstimmigen(!) Beschluss ein eigenes, sehr verantwortungsvolles Konzept dagegen gesetzt.
Es sind nicht in erster Linie fehlende Gesetze, die einer guten pflegerischen und medizinischen Versorgung auch in ländlichen Regionen entgegenstehen. Es sind auch nicht die zur Verfügung stehenden Ressourcen, d.h. es fehlt nicht etwa an Pflegekräften, Ärztinnen oder Ärzten, die diese Grundversorgung leisten könnten. Auch das Geld, alles nötige zu bezahlen, ist durchaus vorhanden
Es sind vielmehr andere, systemische Faktoren, welche vernünftigen Versorgungsstrukturen im Wege stehen.
Seit Jahren verschlimmert sich die Überversorgung im Interesse der Gesundheitsindustrie, aber auch die Unterversorgung derer, an denen nichts zu verdienen ist und die Fehlversorgung derjenigen, denen verordnet wird, was den meisten Profit bringt.
In Deutschland sind es die über 140 Krankenkassen, die das Geld und die Macht hätten, das Richtige zu tun. In Ihren Händen liegt es letztlich, wieviel Ärzte, Krankenhäuser und Pflegedienste uns zur Verfügung stehen, welche Pillen wir aus der Apotheke holen können, welche Region unter Unterversorgung zu leiden hat oder ob chronisch Kranke angemessen versorgt werden etc.
Sie kämpfen im Verdrängungswettbewerb untereinander jedoch ums eigene Überleben und tragen jeweils nur eine sehr partielle Verantwortung für die bei ihnen Versicherten und sind als jeweils einzelne Kasse für die Versorgungsstrukturen in einer Region nicht zuständig.
In Deutschland gibt es bisher keine Instanz, die für die Gesamtversorgung, die Zusammenarbeit aller Anbieter im Interesse der Versicherten und einen sparsamen, wirkungsvollen Einsatz aller Versichertengelder in einer Region, einem Land oder gar im ganzen Bundesgebiet sorgen könnte oder wollte.
Die gesetzlichen Krankenkassen, welche mit dem Geld ihrer Versicherten und für diese Versorgungsverträge mit Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten Pflegestationen und sonstigen pflegerischen und medizinischen Leistungserbringern abschließen, beschränken sich konsequenterweise auf eine immer mehr dominante betriebswirtschaftliche Sichtweise.
Sie sind auch schon aus Kapazitätsgründen heute häufig darauf angewiesen, fachlichen, für die Qualität der gesundheitlichen Versorgung notwendigen Sachverstand auf dem Markt einzukaufen und sind schon deshalb den Anbietermonopolen weitgehend ausgeliefert.
Hierauf haben sich die großen Anbieter im Gesundheitswesen natürlich längst eingestellt.
Monopolisten, wie z.B. Krankenhaus- oder Pharmakonzerne, sind gegenüber den zahlreichen anderen kleineren Leistungserbringern dabei im Vorteil. Sie haben ggf. die finanzielle Kraft und die Vertragsspezialisten, um allen Krankenkassen ihre Verträge alternativlos erscheinen zu lassen. (siehe Psychiatrie-Verträge in Niedersachsen)
Wenn z.B. ein Krankenhauskonzern ein medizinisches Versorgungszentrum für die ambulante Versorgung eröffnen will, so hat er es viel leichter, alle relevanten Vertragspartner der Kassenseite am Tisch zu haben als zum Beispiel eine regionale Vereinigung von Kassenärzten oder sonstige gesundheitliche Initiativen, die eine integrierte flächendeckende Versorgung für alle Einwohner schaffen wollen.
Statt eines Flickenteppichs, der gerade in ländlichen Regionen große Löcher aufweist und in den städtischen Räumen durch Überversorgung gekennzeichnet ist, brauchen wir eine regionale ganzheitlich planende Zuständigkeit der für die gesundheitliche Versorgung Verantwortlichen.
Diese regionale Versorgungverantwortung geht zunehmend verloren. Ersatzkassen haben sie noch nie gehabt, die allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK)und Innungskrankenkassen schließen sich neuerdings überregional zusammen und konzentrieren ihre geschäftlichen Aktivitäten lieber in den Regionen, in denen es sich am leichtesten wirtschaften lässt.
Die politische Verantwortung für eine gute gesundheitliche Versorgung liegt eigentlich bei den Ländern. Sie haben die Aufsicht über die im Gesundheitswesen Tätigen und deren Organisationen, über die Krankenhäuser und deren Bedarfsplanung, über die kommunalen Gebietskörperschaften, welche für die Organisation der Daseinsvorsorge ihrer Bürgerinnen und Bürger zuständig sind und auch über jene Krankenkassen, bei denen noch eine regionale Verantwortung besteht.
Deshalb ist es für alle, die auf landesebenepolitischer Ebene Verantwortung tragen wollen oder tragen wichtig, sich dieser Verantwortung und der damit verbundenen Chance für ein regionlisierte, flächendechende Versorgungsplanung bewusst zu werden.
Es ist sehr erfreulich, dass die LandesgesundheitsministerInnen (GMK) auf Ihren beiden letzen Konferenzen selbstbewusst darauf gedrungen haben, dass es eine gebietsbezogene, kohärente Versorgungsplanung gemeinsam mit den Kostenträgern geben soll. Die betreffenden einstimmig gefassten www.gmkonline.de/?&nav=beschluesse_84 [GMK-Beschlüsse] könnten einen Kurswechsel einläuten.
(siehe Anhang - Download der Beschlüsse dort möglich)
Die Länder haben eine für die Überschaubarkeit und damit für die Steuerungsmöglichkeit des komplexen Zusammenwirkens gesundheitlicher Leistungserbringer geeignete Größe. Große Länder können diesen Raum -wie schon in anderen bereichen der Daseinsvorsorge üblich, zum Beispiel in Regierungsbezirke- noch weiter aufgliedern.
Doch die Kassen schließen sich gerade nach dem Wettbewerbsstärkungsgesetz innerhalb des Bundesgebietes sehr beliebig und ohne regionalen Bezug wie Großkonzerne zusammen. Wie bringt man solche regional meist entwurzelten GKV-Kassen dazu, sich auf eine gemeinsame regionale Verantwortung mit allen anderen in der Region tätigen Kassen einzulassen?
Dei GKV-Kassen geniessen weiterhin die Privilegien von Körperschaften öffentlichen Rechts und sind eben keine privatwirtschaftlichen Unternehmen, die nur ihren Aktionären oder sonstigen Eigentümern verantwortlich wären.
Da erscheit der Ansatz der GMK schon sehr richtig und wegweisend. Es geht nicht ohne die Moderation der verantwortlichen Politik auf Landesebene.
Die Menschen in Deutschland merken, dass sie immer wieder Opfer einer geldgierigen Gesundheitswirtschaft werden, dass Ihnen unnötige Gesundheitsleistungen verkauft und nötige Hilfen vorenthalten werden. Viele die in Pflege und Medizin ihren Patientinnen und Patienten gegenüberstehen, haben in diesem vom Profitstreben gesteuerten System ein schlechtes Gewissen oder sind durch den Misstrauens Aufwand, den dieses System in Form von Bürokratie sich bringt frustriert.
Eine Landespolitik, die sich verantwortlich fühlt, könnte durch Moderationen, Koordination, durch "Shaming and Blaming", durch Nutzung ihrer Funktion und – in manchem Falle – sogar im Rahmen einer Ersatzvornahme mit gewisser Aussicht auf Erfolg eine Wende herbeiführen.
Politiker aller Ebenen die dieses in Angriff nehmen, müssen sich auf Anfeindungen von der Anbieterseite gefasst machen. Sie können sich aber der Unterstützung der Betroffenen – und das ist die Mehrheit der Bevölkerung – sicher sein, wenn es ihnen gelingt, klare Ziele zu formulieren und ihre jeweiligen Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen akzeptierten Zielen öffentlich darzustellen.
Es gibt in Deutschland zahlreiche Beispiele, die beweisen, dass eine andere Gesundheitspolitik möglich ist. Es gibt kleine regionale Initiativen die Mut machen. Und es gibt ganze Staaten in unserer direkten Nachbarschaft, die solche ideale seit Jahrzehnten erfolgreich umsetzen.
Wir brauchen uns nur die Strukturen in Skandinavien anzuschauen, nur zu erkennen dass ein gemeinsamer Einkauf von Arzneimitteln die Ausgaben für Medikamente mehr senkt als Tausende von geheimen Rabattverträgen die bei uns im Konkurrenzkampf der Krankenkassen mit der Pharmaindustrie abgeschlossen werden.
Die Verantwortung für Versorgungsstrukturen kann nur der übernehmen, der auch über die Mittel für ihre Ausgestaltung verfügt. Schon aus diesem Grund brauchen wir eine Steuerung mit regionalen Budgets und kein verzetteltes Outsourcen einzelner Versorgungsleistungen durch die etwa 150 Krankenkassen oft in derselben Region.
Eine Versorgungs- und eine Budgetstruktur, die sich am Prinzip der Subsidiarität orientiert, ist möglich und würde die Qualität der gesundheitliche Versorgung deutlich verbessern.
Der Abbau von Über –, Unter – und Fehlversorgung in Verbindung mit einer geeinten und hierdurch gestärkten Phalanx der Einkäufer von Gesundheitsleistungen würde erhebliche Ressourcen aus dem System mobilisieren.
Diese könnten sehr gut und nachhaltig dafür verwendet werden dass das gesichert wird, wovon die Gesundheitsversorgung vor allem lebt: Gut ausgebildetes, motiviertes in sicheren und gerecht bezahlten Arbeitsverhältnissen beschäftigtes Personal, dort wo es gebraucht wird.





