Europarat drägt auf Weichenstellung für Energiewende
29.09.2009: Heute hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates den Bericht meines britischen Kollegen John Prescott zu den Herausforderungen durch den Klimawandel verabschiedet. Dieser enthält zahlreiche Forderungen an die 47 europäischen Regierungen und an die übrigen Teilnehmer der großen Klimakonferenz in Kopenhagen im Dezember diesen Jahres.
Der sozialdemokratische britische Berichterstatter John Prescott
Es ist mir leider nicht gelungen, die Passage zur Finanzierung von CCS aus dem Text zu entfernen. Sie wird allerdings durch andere Punkte relativiert und erscheint angesichts der hier beschlossenen weitergehenden Forderungen als marginal. Ich habe mit Kollegen verabredet, dass ein gesonderter Bericht zum CCS-Unsinn auf die Tagesordnung gesetzt werden soll. Gern hätte ich hierfür die Berichterstattung übernommen. Das ist jetzt leider nicht mehr möglich.
Auch die Passage zur Atomenergie ist dort durch französischen, britischen und finnischen Druck verblieben. Sie entspricht aber nicht meiner Meinung! Natürlich müssen wir aus der Atomenergie so schnell wie möglich und endgültig aussteigen!
Es ist trotzdem ein Fortschritt, dass sich der Europarat (47 Staaten) dem Thema einer dringenden Energiewende gestellt hat. Das bedeutet, wie ich zugeben muss, noch längst nicht, dass wir uns einig sind, wie dies zu geschehen hat.
Hier der beschlossene Text:
[note]Europarat Parlamentarische Versammlung
Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und kommunale und regionale Angelegenheiten
Entwurf einer Entschließung und einer Empfehlung betr.: Die Herausforderungen des Klimawandels
Berichterstatter: John PRESCOTT, Vereinigtes Königreich, Sozialistische Fraktion
A. Entwurf einer Entschließung
1.Die Parlamentarische Versammlung ist besorgt über die Folgen des globalen Klimawandels und die dringliche Notwendigkeit, auf der VN-Klimakonferenz im Dezember 2009 in Kopenhagen ein erfolg-reiches Klimaschutzabkommen sicherzustellen. Die jüngsten wissen-schaftlichen Untersuchungen haben gezeigt, dass die globale Erder-wärmung schneller voranschreitet als vorhergesagt. Falls der Trend bei der Emissionsentwicklung unverändert anhält, wird der Klima-wandel vermutlich schneller voranschreiten als bislang prognostiziert.
2.Den wissenschaftlichen Beobachtungen des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimawandel (Weltklimarat, Intergovernmental Panel on Climate Change IPPC) zufolge ist die Erwärmung des Klima-systems eindeutig. Als Folge der vom Menschen erzeugten Emissionen übertreffen die atmosphärischen CO2-Konzentrationen inzwischen die natürliche Bandbreite der letzten 650.000 Jahre bei weitem. Ohne ein ernsthaftes weltweites Engagement für die Verringerung der Treib-hausgase (THG), wird der Klimawandel langfristig wahrscheinlich dazu führen, dass die natürlichen, bewirtschafteten und menschlichen Systeme nicht länger in der Lage sein werden, sich anzupassen.
3.Die wissenschaftliche Gemeinde hält die Begrenzung des globalen Anstiegs der Durchschnittstemperatur auf unter 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau für die Schwelle, die eingehalten werden muss, wenn der Klimawandel beherrschbar bleiben und nicht mit der Gefahr von unumkehrbaren und potenziell katastrophalen Umweltveränderungen einhergehen soll.
4.Wissenschaftlichen Berichten zufolge ist die globale Durchschnittstemperatur im Laufe der letzten 100 Jahre um 0,8°C angestiegen; inzwischen beträgt ihr Anstieg im Zeitraum von zehn Jahren rund 0,2°C . Angesichts der beträchtlichen zeitlichen Verzögerung zwischen der Freisetzung von THG-Emissionen und dem Temperaturanstieg ist das Zeitfenster, das uns bleibt, um unter der Schwelle von 2°C zu verbleiben, sehr schmal. Der Zwischenstaatliche Ausschuss für Klima-wandel (IPCC) schätzt, dass die Minderung der globalen THG-Emissionen bis 2050 zwischen 50 % und 85 % betragen muss.
5.Inzwischen hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass globale Maßnahmen lebenswichtig sind. Allerdings besteht nur geringer politischer Konsens darüber, wie die Lasten zu verteilen sind, um diese notwendige Minderung von 50 bis 85 % zu erreichen; noch weniger Übereinstimmung besteht darüber, wie die mittelfristigen wirtschaftsübergreifenden Mengenziele für 2020 erreicht werden sollen. Selbst unter den wirtschaftlich hochentwickelten Ländern ist dieser Konsens nur schwer herzustellen.
6.Die Versammlung bedauert, dass die derzeitigen Verpflichtun-gen im Rahmen des Kyoto-Protokolls zum Rahmenabkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Klimaschutzabkommen) für den Zeitraum von 2008-2012 lediglich 5 % der Gesamtminderung der THG-Emissionen der Industrieländer (Anhang-I-Länder) betragen. Darüber hinaus sind nur wenige der Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls in der Lage, ihre derzeitigen THG-Minderungsziele zu erreichen, und mehrere Entwicklungsländer werden diese Ziele weit überschreiten. Nach dem heutigen Stand kann das für ein stabiles Klimasy-stem notwendige THG-Emissions-Minderungsniveau durch das Kyoto-Protokoll nicht erreicht werden.
7. Aus diesem Grund fordert die Versammlung, auf der nächsten Konferenz der Vertragsstaaten des Klimarahmenabkommens (COP 15) in Kopenhagen die Verhandlungen über ein ehrgeiziges weltwei-tes Abkommen mit einer klaren Vision für eine CO2-arme Welt abzu-schließen. Es bleiben der Welt nur zehn Jahre für eine radikale Umkehr. Deshalb muss sofort gehandelt werden
8.Die Herausforderung für die Neuverhandlungen des weltwei-ten Klimaschutzabkommens über die Zeitperiode des Kyoto-Protokolls nach 2012 hinaus besteht darin, ein ausgewogenes Gleich-gewicht zwischen den Interessen der reichen Industrieländer, den größten Verursachern von Treibhausgasemissionen, den Interessen der Entwicklungsländern mit schnell wachsenden Wirtschaften und Bevölkerungen, die für einen wachsenden Anteil der THG-Emissionen verantwortlich sind, und den Interessen der ärmsten Länder der Welt, die am meisten vom Klimawandel betroffen sind und über die gering-sten Kapazitäten und Ressourcen verfügen, um sich an diese lebens-bedrohlichen Änderungen anzupassen, zu finden.
9.Die Versammlung ist sich der Tatsache bewusst, dass die armen Länder und gefährdeten Bürger am meisten unter der Erder-wärmung leiden werden, obwohl sie am wenigsten dazu beigetragen haben. Sie sind bereits außerordentlich verarmt, und dieses Armutsniveau wird sich aufgrund des globalen Wachstums, des globalen Wirtschaftsrückgangs und des globalen Klimawandels noch erhöhen. Diese drei Faktoren zusammengenommen sind für die ärmsten Länder dreifach katastrophal.
10.Die Versammlung befürchtet ernsthaft, dass den ärmsten 40 % der Weltbevölkerung, das sind 2,6 Milliarden Menschen, eine dunkle Zukunft droht, in der ihr Zugang zu Leben, Wasser, Nahrungsmitteln, angemessener Gesundheit, angemessener Unterkunft und Sicherheit gefährdet ist, falls nicht gehandelt wird. Die Versammlung unterstützt die im Bericht über die menschliche Entwicklung 2008 des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Develop-ment Programme UNDP) geäußerte Überzeugung, dass der Klimawandel dringende Maßnahmen nötig macht, um die Bedrohung für die zwei gefährdetsten Gemeinwesen mit einer schwachen politischen Stimme - die Armen der Welt und die künftigen Generationen - abzuwenden.
11.Der Klimawandel wirft länderweit und generationenübergreifend wichtige Fragen wie soziale Gerechtigkeit, Gerechtigkeit und Menschenrechte auf. Die Versammlung bekräftigt ihre Überzeugung, dass der Kampf gegen den Klimawandel mit dem entsprechend festen politischen Willen gewonnen werden kann und muss. Dazu fehlen in der Welt weder die finanziellen Mittel noch die technologische Fähigkeit.
12.Die Versammlung ist der Ansicht, dass der Klimawandel nicht nur eine Bedrohung, sondern gleichzeitig auch die Chance darstellt, sich eine neue Form der menschlichen und wirtschaftlichen Entwicklung vorzustellen. In Anbetracht der Tatsache, dass das neunzehnte Jahrhundert das Jahrhundert der Massenproduktion und das 20. Jahr-hundert das des Massenkonsums war, sollten wir uns in diesem einundzwanzigsten Jahrhundert auf Lebensqualität, Erhaltung der Natur und nachhaltige Entwicklung konzentrieren.
13.Die Versammlung ist im Hinblick auf den Abschluss eines nachhaltigen globalen Abkommens der Ansicht, dass die Vertragspar-teien des Rahmenabkommens der Vereinten Nationen über Klimaän-derungen (United Nations Framework Convention on Climate Change UNFCCC) sich bei den Neuverhandlungen für die Zeitperiode nach dem Kyoto-Protokoll auf zwei langfristige Ziele einigen sollten: Wahrung der sozialen Gerechtigkeit und Wahrung der Gerechtigkeit beim Energie- und Ressourcenverbrauch (ökologischer Fußabdruck). Die Industrieländer müssen, davon ausgehend, dass gleiche pro Kopf-Treibhausgasemissionen (auf einem Niveau von 2t CO2-Äquivalent pro Kopf) bis 2050 als Ziel für alle Länder festgesetzt werden sollten, eine führende Rolle übernehmen und massive und frühzeitige Reduzierungen der THG-Emissionen einleiten. Sie müssen zeigen, dass eine CO2-arme Wirtschaft möglich und bezahlbar ist.
14.Dem Stern-Bericht über die ökonomischen Folgen des Klimawandels aus dem Jahre 2006 zufolge ist die Milderung des Klimawandels bezahlbar, falls rasche Maßnahmen zur Umkehr der gegenwärtigen Trends ergriffen werden. Das Ziel, den globalen Temperaturan-stieg von 2°C nicht zu übersteigen, ließe sich bei jährlichen globalen BIP-Verlusten von rund 1 % bis 2050 erreichen, sofern frühzeitige Maßnahmen ergriffen würden. Die Nettokosten würden sogar wesent-lich darunter liegen, wenn die Begleitnutzen in Form von Energieein-sparung, Reduzierung der Luftverschmutzung und menschliche Gesundheit berücksichtigt würden. Die Kosten für die Ergreifung frühzeitiger Maßnahmen zur Reduzierung des Klimawandels sind im Vergleich zu den mit den Folgen der Untätigkeit zusammenhängenden Kosten, die Schätzungen zufolge zwischen 5 % und 20 % des jährlichen globalen BIP betragen, langfristig gesehen gering.
15.Die Versammlung begrüßt, dass die EU bei der Formulierung des Klimaschutzabkommens eine führende Rolle übernommen hat, indem sie sich verpflichtet, die THG-Emissionen bis 2020 um 20 % gegenüber 1990 zu senken und ihre Bereitschaft angekündigt hat, die Emissionen bis 30 % zu senken, falls in Kopenhagen ein ehrgeiziges und umfassendes internationales Abkommen zustande kommt, in dem auch andere Industrieländer sich zu vergleichbaren Anstrengungen verpflichten und die Entwicklungsländer angemessen zu dieser Rege-lung beitragen.
16.Die Versammlung fordert andere führende Industrieländer auf, sich der einseitigen Verpflichtung anzuschließen oder sogar noch dar-über hinauszugehen.
17.Die Versammlung begrüßt die Schlussfolgerungen des Welt-wirtschaftsgipfels zum Klimawandel (26. Mai 2009).
18.Sie ist der Auffassung, dass der internationalen Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen eine wichtige Rolle zukommt. Die Zusammenarbeit muss weiter verstärkt werden, um den Entwicklungsländern die nötigen Fähigkeiten, Technologien und finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen und sie innerhalb eines festgesetzten Zeitrahmens bei der Umsetzung der CO2-Entwicklungsstrategien zu unterstützen. Diese Strategien sollten glaubwürdige Wege aufzeigen, wie sich die Emission eines Landes durch die jeweils auf das Land zugeschnittenen Milderungsmaßnahmen, die alle CO2-emittierenden Schlüsselsektoren, wie insbesondere den Energie- und Verkehrssektor, die wichtigsten energieintensiven Industrien, den Kohle- und Atomsektor und, wo zutreffend, den Forst- und Agrarsektor abdecken, begrenzen lassen. Die globalen Anstrengungen, die THG-Emissionen zu verringern, könnten erheblich verbessert werden, wenn das über den Kyoto-Rahmen von 2012 hinausgehende Abkommen effiziente Mechanismen für Finanz- und Technologietransfers beinhalten würde.
19.Ein künftiges Abkommen wird sich zwar an den Grundsätzen des Klimaschutzabkommens von Kyoto festhalten, es wird sich allerdings insofern wesentlich davon unterscheiden müssen, weil seine Anwendung universell und nicht nur auf die reicheren Industrieländer Anwendung finden muss. Das Abkommen muss der Notwendigkeit Rechnung tragen, dass für jedes Land CO2-Emissionziele festgesetzt werden müssen. Die Versammlung unterstützt uneingeschränkt einen gerechteren und differenzierteren Ansatz, der die Bevölkerung, industrielle Entwicklung und Armut eines Landes gebührend in Betracht zieht. Das Hauptanliegen des weltweiten Klimaschutzabkommens müssen Gleichheit und soziale Gerechtigkeit sein.
20.Die Glaubwürdigkeit des künftigen weltweiten Abkommens wird sich daran messen, wie stark sich die wichtigsten Verursacher von THG-Emissionen in den Entwicklungsländern wie China, Indien, Brasilien und Mexiko einbringen. Aus den IPCC-Berichten geht hervor, dass die Entwicklungsländer den Anstieg der THG-Emissionen bis 2020 um 15-30 % der Menge drosseln müssten, die ohne entsprechende Maßnahmen freigesetzt worden wäre. Den Entwicklungsländern müssten jedoch genügend Flexibilität eingeräumt werden, um den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft in einem ihren Fähigkei-ten entsprechenden Tempo durchzuführen. Ein globales Abkommens muss die große Vielfalt der Situationen, Gefährdungen und Milderungspotenziale der einzelnen Entwicklungsländer anerkennen und berücksichtigen.
21.Die Glaubwürdigkeit eines solchen Abkommens wird auch vom Engagement aller Interessengruppen abhängen. Es muss uneingeschränkt integrativ sein und der entscheidenden Rolle der kommu-nalen und regionalen Behörden bei den Strategien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen Rechnung tragen. Diese Verwaltungs-ebenen sind in zahlreichen Bereichen, die über die Intensität der THG-Emissionen bestimmen, verantwortlich. Sie haben bereits mehrere Schritte auf dem Weg zur Vorbereitung einer CO2-freien Zukunft ergriffen und passen ihre Territorien an die neuen Klimabedingungen an. Ihre Mitwirkung ist von größter Wichtigkeit, wenn die nationalen Ziele zur Treibhausgasreduzierung erreicht werden sollen. Die Ver-sammlung begrüßt die in diesem Bereich vom Kongress der Gemeinden und Regionen und von den führenden Vereinigungen und Netzwerken der Kommunal- und Regionalregierungen in Europa und weltweit unternommenen Anstrengungen.
22.Die Versammlung ist der Überzeugung, dass die globale Herausforderung des Klimawandels ein Maß an internationaler Zusam-menarbeit erfordert, das es bislang nicht gegeben hat. Es ist ein globaler Deal, ein globales Geschäft erforderlich. Die Versammlung fordert deshalb die Mitgliedstaaten und die Beobachterstaaten beim Europa-rat auf, ein Gesamtpaket auszuhandeln, das folgende Schlüsselelemen-te beinhaltet, die Bestandteil des neuen globalen Klimaschutzabkom-mens sein müssen:
22.1. Reduzierung der globalen Emissionen bis 2050 um mindestens 50 % gegenüber 1990. die ihren Niederschlag in den in Kopenhagen festgesetzten Zielen und im Emissionshan-del finden sollte;
22.2. Festsetzung sofortiger und verbindlicher Ziele von 20 % bis 40 % bis 2020 und Verpflichtung zu einer Reduzie-rung von mindestens 80 % für alle Industrieländer bis 2050, die durch ihr Beispiel vorangehen müssen;
22.3. Stärkung der Rolle der Kommunal- und Regionalbe-hörden im Rahmen nationaler Aktionspläne durch die Begrün-dung starker Partnerschaften und Unterstützung mittels Be-reitstellung von Fähigkeiten und finanziellen Mitteln;
22.4. Erbringung des überzeugenden Nachweises, dass CO2-armes Wachstum in Industrieländern möglich und bezahlbar ist, und zwar unter anderem durch den Technologietransfer und die Schaffung von Handels- und anderen Finanzierungs-mechanismen mit den Entwicklungsländern;
22.5. Durchführung von innerstaatlich geeigneten Milde-rungsaktionen (nationally appropriate mitigation actions NAMAs) in Entwicklungsländern sowie Verpflichtung zur Ein-führung von Zielvorgaben bis spätestens 2020;
22.6. Einführung nationaler Emissionsminderungs- und CO2-Handelsprogramme in Industrieländern, die so konzipiert sind, dass sie Handelsmechanismen mit anderen Ländern, un-ter anderem auch mit Entwicklungsländern, und zwar sowohl vor als auch nach Festsetzung ihrer Zielvorgaben, umfassen;
22.7. Ausarbeitung eines effizienten internationalen CO2-Handelssystems, das ausreichende Anreize bietet;
22.8. Engagement für Forschung und Entwicklung, Demon-stration (Vorführung) und Austausch neuer sowie Verbreitung bestehender Technologien beispielsweise Entwicklung und Scale-up handelsähnlicher Technologien für Windkraft, Solarwasserheizung, Biomasse und Biogas, Entwicklung von Durchbruchtechnologien, wie beispielsweise fortgeschrittene Solar-technologien und Energierückgewinnung aus Abfall und Finanzierungszusagen für Einspeisungstarife für die CO2-Abscheidung und Speicherung (carbon capture and storage CCS) für Kohle;
22.9. Bekämpfung der Entwaldung und Aufnahme der "ver-miedenen Entwaldung” in den Kohlenstoffhandel; 22.10. Erhaltung der natürlichen terrestrischen, Frischwasser und marinen Ökosysteme und Renaturierung von zerstörten Ökosystemen im Einklang mit den UNFCCC-Gesamtzielen;
22.11. Umsetzung der Ökosystem-basierten Anpassung (bei der die Verwendung von Biodiversitäts- und Ökosystemdienst-leistungen in eine Gesamtanpassungsstrategie integriert ist), die soziale und kulturelle Nebenvorteile erzeugen sowie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen kann;
22.12. Leistung von Auslandshilfe, um die Entwicklungsziele in einem unwirtlicheren Klima als Grundvoraussetzung für Gerechtigkeit zu unterstützen. Diese neuen Entwicklungsziele müssen sich vom aktuellen Entwicklungsmodell absetzen, das auf der intensiven Nutzung von Kohlenwasserstoffen beruht, auf die wir künftig weltweit verzichten müssen.
23. Die Parlamentarische Versammlung fordert die Teilnehmer an der VN-Klimakonferenz in Kopenhagen schlussfolgernd auf, ein Abkommen über eine signifikante weltweite Treibhausgasminderung zu erzielen. Sie fordert die Industrieländer auf, eine Vorreiterrolle zu übernehmen und zu zeigen, dass eine signifikante Emissionsreduktion möglich und wirtschaftlich durchführbar ist. Zu diesem Zweck muss ist das gesamte Instrumentarium zur Verringerung der THG-Emissionen einzusetzen, damit es seine Wechselwirkungen entfalten kann. Das Fenster der Möglichkeiten ist schmal, so dass umgehend gehandelt werden muss. Die Versammlung erinnert daran, dass es aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit notwendig sein wird, in Kopenhagen ein Abkommen zustande zu bringen, weil insbesondere die Entwicklungsländer und die gefährdeten am wenigsten entwickelten Länder am meisten unter den Folgen des Klimawandels leiden werden.
B. Entwurf einer Empfehlung
1. Die Parlamentarische Versammlung ersucht das Ministerkomi-tee unter Verweis auf ihre Entschließung Nr. …(2009) betreffend die Herausforderungen des Klimawandels, die Anwendung dieser Ent-schließung durch die Mitgliedstaaten und Beobachterstaaten sicher-zustellen.
2. Die Versammlung verweist auf ihre anderen einschlägigen Texte, die bei der Anwendung der Entschließung Nr. ...(2009) zu be-rücksichtigen sind, und zwar Empfehlung Nr. 1823 (2008) der Ver-sammlung betreffend die globale Erwärmung und Umweltkatastro-phen; Entschließung Nr.1655 (2009) und Empfehlung Nr. 1862 (2009) der Versammlung betreffend die Migration und Vertreibung aus Umweltgründen: eine Herausforderung des 21. Jahrhunderts, Empfehlung Nr. 1879 (2009) der Versammlung betreffend erneuerba-re Energien und die Umwelt, Entschließung Nr. 1679 (2009) der Ver-sammlung betreffend die Atomenergie und nachhaltige Entwicklung, Entschließung Nr. 1588 (2007) der Versammlung betreffend radioaktiven Abfall und Umweltschutz, Entschließung Nr. 1552 (2007) der Versammlung betreffend die CO2-Abscheidung als Mittel zur Bekämp-fung des Klimawandels; Empfehlung Nr. 1653 (2004) der Versamm-lung betreffend die ökologische Vollkostenrechnung als nachhaltiges Entwicklungsinstrument; Entschließung Nr. 1449 (2005) betreffend die Umwelt und die Millenniums-Entwicklungsziele sowie Entschlie-ßung Nr. 1596 (2008) betreffend den Umweltschutz in der Antarktis.
3. Die Versammlung verweist ferner auf Empfehlung Nr. 135 (2008) der Versammlung betreffend die Folgen des Klimawandels auf die Diversität, die vom Ständigen Ausschuss des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihre natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) angenommen wurde, sowie auf einschlägige Texte des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarats, insbesondere Empfehlung Nr. 243 (2008) und Entschließung Nr. 262 (2008) der Versammlung betreffend öffentliche, kommunale und regionale Maßnahmen: für eine neue Energiekultur, Entschließung Nr. 247 und Empfehlung Nr.230 (2008) der Versammlung betreffend dem nachhaltigen Konsum verpflichtete kommunale und regionale Behörden, Entschließung Nr. 248 und Empfehlung Nr. 231 (2008) der Versammlung betreffend den Klimawan-del: Stärkung der Anpassungskapazitäten der kommunalen und regionalen Behörden.
4. Die Versammlung fordert das Ministerkomitee auf, den Kli-mawandel zu einer seiner vordringlichen Prioritäten zu erklären und die zuständigen Gremien des Europarats anzuweisen, dieses äußerst wichtige Problems im Rahmen ihrer jeweiligen Aktivitäten anzugehen und zu diesem Zwecke:
4.1 die Koordinierung der bestehenden Aktivitäten im Zusam-menhang mit dem Klimawandel gremienweit und im Rahmen der unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen der zwischenstaatlichen Programme des Europarats, wie beispielsweise der Berner Konvention und der Gesamteuropäischen Strategie für biologische und landschaft-liche Vielfalt (Pan-European Biological and Landscape Diversity Strat-egy PEBLDS), der europäischen Raumordnungsministerkonferenz (European Conference of Ministers responsible for regional/spatial planning CEMAT), des European and Mediterranen Major Hazards Agreement (European and Mediterranean Major Hazards Agreement EUR-OPA) sowie anderer Abteilungen im Direktorat für Kultur und das kulturelle und natürliche Erbe, zu verstärken und die übrigen zu-ständigen Sektoren aufzufordern, sich anzuschließen;
4.2 die Zusammenhänge zwischen dem Klimawandel und den Menschenrechten in Europa, einschließlich der mit dem Klimawandel einhergehenden Folgen für die effektive Ausübung der Menschenrech-te zu klären, und darüber hinaus zu untersuchen, welche Rolle den sich aus den Menschenrechten herleitenden Pflichten bei der Stärkung der internationalen politischen Entscheidungsprozesse im Bereich des Klimawandels spielen können;
4.3 die breite Öffentlichkeit über die aktuellen mit dem Klima-wandel zusammenhängenden Aktivitäten des Europarats zu informieren.
5. Die Versammlung möchte vor dem Hintergrund der vorste-henden Ausführungen auf ihre Empfehlung Nr. ...(2009) zur Ausarbei-tung eines zusätzlichen Protokolls zur Europäischen Menschenrechts-konvention betreffend das Recht auf eine gesunde Umwelt sowie die Empfehlung Nr. 1862 (2009) der Versammlung betreffend die Migra-tion und Vertreibung aus Umweltgründen: eine Herausforderung des 21. Jahrhunderts aufmerksam machen und ihre Aufforderung an das Ministerkomitee wiederholen, den zuständigen Sachverständigenaus-schuss anzuweisen, ein neues Protokoll zur Europäischen Menschen-rechtskonvention auszuarbeiten, in dem das Recht auf eine gesunde und lebensfähige Umwelt als ein Menschenrecht verankert wird.
6. Die Versammlung fordert den Kongress der Gemeinden und Regionen zudem auf, die kommunalen und regionalen Behörden zu drängen, die erforderlichen Maßnahmen zur Verringerung der Treib-hausgasemissionen zu ergreifen und sich mit dem Problem der Folgen des Klimawandels zu befassen.
[/diese Passage zu CCS konnte ich leider nicht mehr verhindern, das soll in einem gesonderten Bericht geschehen]





