Schleswig-Holsteins Meister zufrieden mit dem neuen Meister-Bafög
11.02.2009: In der letzten Sitzungswoche des Bundestages trafen sich die Vertreter der Handwerkskammern Flensburg und Lübeck, des Wirtschaftsverbandes Handwerk Schleswig-Holstein und die Abgeordneten der SPD-Landesgruppe Schleswig-Holstein in Berlin, um sich über die aktuellen Anliegen der Handwerker im Norden auszutauschen. Dabei wurde von allen Teilnehmern insbesondere das Gesetzesvorhaben zur beruflichen Aufstiegsförderung von Handwerkern ausdrücklich begrüßt.
Die Rede ist vom "Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)", auch "Meister-BAföG" genannt, welches am morgigen Donnerstag, dem 12.02.2009 in der 2./3. Lesung, im Plenum verabschiedet werden soll. Das Meister-BAföG unterstützt mit finanziellen Mitteln die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften und will Existenzgründungen erleichtern.
Der Flensburger Abgeordnete Wolfgang Wodarg sagte gegenüber den Anwesenden: "Ich halte das Gesetz für ein umfassendes und zielgerichtetes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in allen Berufsbereichen. Alle reden immer vom lebenslangen Lernen: hier haben wir endlich eine Grundlage geschaffen, mit der wir auch den Handwerksberufen einen Aufstieg ermöglichen."
Die Vertreter des schleswig-holsteinischen Handwerks mit den Abgeordneten der SPD-Landesgruppe Schleswig-Holstein
Vorausgesetzt wird der Abschluss einer Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Das Gesetz regelt einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d.h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Es ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit / Teilzeit / schulisch / außerschulisch / mediengestützt / Fernunterricht). Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
Das AFBG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung, stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses und bietet für potenzielle Existenzgründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und damit Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen. Das AFBG leistet insoweit einen Beitrag zur Sicherung und Qualifizierung von Fach- und Führungskräften und trägt damit auch zur Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland bei. Insgesamt nahmen im Jahr 2007 rd. 133.000 Personen das Angebot in Anspruch, 43.000 davon waren Frauen. 81 % der Geförderten waren zwischen 20 und 35 Jahre alt. An Förderleistungen wurden insgesamt rund 356 Millionen Euro bewilligt.
Wer mehr zu den Förderungsmöglichkeiten erfahren möchte, findet am Ende dieser Nachricht das Gesetz und Beispiele zum runterladen.





