Abenteuer Amerika - Das Parlamentarische Patenschaftsprogramm
1983 wurde das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) aus Anlass des 300. Jahrestages der ersten deutschen Einwanderung gemeinsam vom Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika und dem Deutschen Bundestag beschlossen. Dieses Austauschprogramm soll der jungen Generation in beiden Ländern die Bedeutung freundschaftlicher Zusammenarbeit, die auf gemeinsamen politischen und kulturellen Wertvorstellungen beruht, vermitteln. Ich selbst beteilige mich immer wieder aktiv im PPP und bewerbe mich jedes Jahr um die Patenschaft für eine Stipendiatin oder einen Stipendiaten aus meinem Wahlkreis Flensburg-Schleswig. Diese wird dann in der Regel alle zwei bis drei Jahre bewilligt.
Allgemeines
Schülern/innen und jungen Berufstätigen wird durch ein Stipendium ein einjähriger Aufenthalt in den USA ermöglicht. Bundesweit stehen 400 Stipendien zur Verfügung, davon 300 für Schüler/innen und 100 für junge Berufstätige.
Stipendium Das Stipendium umfasst unter anderem. die Reise- und Programmkosten sowie die notwendigen Versicherungskosten, nicht aber das Taschengeld. Fahrtkosten zu den Auswahlgesprächen werden nicht erstattet. Die Gespräche sollten deshalb möglichst in Wohnortnähe stattfinden.
Verlauf des Aufenthaltes - was erwartet die Jugendlichen?
Die Schüler/innen leben in Gastfamilien und besuchen für die Dauer eines Schuljahres eine amerikanische High School. Für junge Berufstätige sieht das Programm den Unterricht an einem Community College oder einer vergleichbaren Bildungsstätte vor. Ferner wird ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb absolviert. Die Teilnehmer können auch selbst Praktikantenplätze in den USA vorschlagen.
Was wird von den Jugendlichen erwartet? Der Deutsche Bundestag erwartet, dass die Stipendiaten als junge "Botschafter" ihres Landes einen dauerhaften Beitrag zu einer besseren Verständigung zwischen jungen Deutschen und Amerikanern leisten.
Wer kann am PPP teilnehmen? Schüler/innen mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und guten Schulleistungen, die zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind. Junge Berufstätige und Auszubildende mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und mindestens 16 und höchstens 22 Jahre alt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen? Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit und Inhaber einer Green Card.
Ablauf der Bewerbung Die Bewerbung zum PPP ist nur mit einer Bewerbungskarte möglich. Diese und genaue Informationen zum Bewerbungsverfahren können hier abgerufen werden.
Die Bewerbungen von Schüler/innen gehen dann an die zuständige Austauschorganisation, dies ist für den Wahlkreis 001 Flensburg / Schleswig das Deutsche Youth for Understanding Komitee e.V. (YFU). Die Adresse findet ihr hier.
Junge Berufstätige/Auszubildende schicken ihre Bewerbung an die Austauschorganisation Internationale Weiterbidung und Entwicklung GmbH (InWEnt). Die Adresse findet ihr hier.
Nach Eingang der Bewerbung verschicken die Austauschorganisationen die vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern die Bewerber/innen aufgrund ihrer Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllen. Diese Unterlagen müssen fristgerecht und vollständig ausgefüllt an die Organisation zurücksenden.
Auswahlverfahren
Jede Austauschorganisation führt ihr eigenes Vorauswahlverfahren durch. Die genauen Informationen werden von diesen selbst nach Eingang der Bewerbung verschickt.
Die Auswahl orientiert sich am gesamten Persönlichkeitsbild, der Motivation und der Eignung der Bewerber/innen für einen einjährigen USA-Aufenthalt. Von den Bewerbern werden in jedem Fall gute staatsbürgerliche Kenntnisse und gute englische Sprachkenntnisse erwartet.
Anschließend legen die Austauschorganisationen den am Programm beteiligten Abgeordneten eine Liste mit den am besten geeigneten Bewerber/innen vor. Die/der Abgeordnete nominiert aus dieser Liste die/den Stipendiatin/Stipendiaten.
Weitere Informationen zu Bewerbungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren findet ihr unter: www.bundestag.de/dialog/16129/index.html





