Medienfreiheit in Europa (Interview)
05.10.2008: Der Europarat fordert die 47 Mitgliedsnationen nachdrücklich zur Garantie der Medien- und Informationsfreiheit auf. Grundlage hierfür war der Bericht des Bundestagsabgeordneten Wolfgang Wodarg. Medienhandbuch.de sprach mit ihm. Das Interview mit Wolfgang Wodarg führte Oliver Hein-Behrens. Hier der Text des Interviews:
Es müssen Fälle gesammelt werden, in denen es Medien verwehrt wurde, über die Arbeit der staatlichen Gewalten zu berichten (exklusiv)
medienhandbuch.de: Herr Wodarg, wie steht es mit der Presse- und Medienfreiheit in der EU? Ist sie eigentlich in allen EU-Ländern gesetzlich verankert?
Wolfgang Wodarg: Es handelt sich eine Initiative der Parlamentarischen Versammlung des EUROPARATES. Die 27 Mitgliedsländer der EU sind alle auch Mitglieder des Europarates und haben sich auf dessen Menschenrechtskonvention verpflichtet. In dieser ist die Presse- und Medienfreiheit in Artikel 10 garantiert. Zusätzlich ist in den Verfassungen der EU Mitgliedsländerländer dieses Recht garantiert. Die 20 Nicht-EU-Staaten des Europarates befinden sich in sehr unterschiedlichen Stadien der Rechtentwicklung und einige stehen derzeit noch im Monitoring-Prozess des Europarates (besonders die ehem. GUS-Staaten).
medienhandbuch.de: Ihr Bericht "Indikatoren für die Funktion der Medien in einer Demokratie" war die Grundlage für eine einstimmige Entschließung des Europarates, dass die Mitgliedsstaaten und Parlamente regelmäßig die Situation der Medienfreiheit in ihrem Land prüfen sollten. Ist das so korrekt formuliert?
Wolfgang Wodarg: Ja, die Parlamente werden aufgefordert dieses regelmäßig auf ihre Agenda zu setzen. Aber es gibt auch eine Empfehlung an die Regierungen der 47 Mitgliedsstaaten, ein Monitoring-Instrument zu etablieren, welches die Funktion der Medien für die Demokratie vergleichend und regelmäßig für alle Länder veröffentlicht, damit die Diskussion in den ML verstärkt und Qualifiziert wird. (analog zum PISA-Bericht für das Bildungswesen)
medienhandbuch.de: Bei den in ihrem Bericht formulierten 27 Grundsätzen, die regelmäßig analysiert werden sollten steht u.a. "Regierungsmitglieder sollten während ihrer Amtszeit keinen beruflichen Medienaktivitäten nachgehen", "Journalisten dürfen keinen unangemessenen Anforderungen durch den Staat unterworfen werden, bevor sie arbeiten können" oder "Medienbesitz und wirtschaftlicher Einfluss auf die Medien müssen transparent gemacht werden." Hört sich in der Theorie wundervoll an, aber die Realität sieht doch anders aus, oder? Soll das Ganze eher als ein theoretisches Anforderungsprofil verstanden werden?
Wolfgang Wodarg: Es werden Indikatoren genannt, welche eine jeweils eigene Diskussion in den Mitgliedsländern veranlassen sollen. Für einen vergleichenden Bericht müssen diese noch spezifiziert werden. Dazu werden die Regierungen in der Empfehlung aufgerufen.
medienhandbuch.de: Als Indikatoren für die Medienfreiheit nennen Sie in Ihrem Bericht u.a. Offenheit von Regierung, Parlament und den Gerichten für die Medien und die Nationale Überwachung der Medienfreiheit. Wie soll diese "Überwachung" konkret in Deutschland funktionieren?
Wolfgang Wodarg: Es müssen z.B. Fälle gesammelt und gezählt werden, in denen es Medien verwehrt wurde, über die Arbeit der staatlichen Gewalten zu berichten. Einschränkende Regeln bietet der Art. 10 der Menschenrechtscharta des Europarates.
medienhandbuch.de: Als typisches Beispiel für die Einschränkung der Medienfreiheit nennen Sie die obligatorische staatliche Akkreditierung von Journalisten. Durch die Auswahl der Personen, denen es erlaubt ist, als Journalisten zu arbeiten sowie durch die Einschränkung ihrer Anzahl haben Staaten diese Möglichkeit missbraucht, um kritische Journalisten auszuschließen. Um welche europäischen Staaten handelt es sich hier? Haben Sie konkrete Fälle?
Wolfgang Wodarg: Ja, diese Fälle gibt es. In meinem Bericht beziehe ich mich allerdings überwiegend auf Tatbestände, die Gegenstand von Berichten im Europarat waren. Nicht immer wird solche Behinderung explizit veranlasst. Oft sind es Vorwände oder "Missverständnisse", die faktisch zu Behinderung der Medien führen. Solche Fälle müssen beispielhaft geschildert und öffentlich diskutiert werden, damit sie nicht mehr vorkommen.
medienhandbuch.de: Zu dem Katalog des Europarats gehöre - so eine Pressemeldung - auch der Appell, dass "exklusive Berichterstattungsrechte zu wichtigen Ereignissen von öffentlichem Interesse" die Informationsfreiheit der Bürger nicht beeinträchtigen dürften: Es herrsche oft Streit auch vor Gerichten, weil kommerzielle Veranstalter von großen Sportevents den Zugang der Medien reglementieren. Eigentlich müssten Sie unter diesen Prämissen die FIFA und die UEFA anklagen, oder? Es gab z.b. keine freie Bildberichterstattung von der letzten Fußball-Europameisterschaft.
Wolfgang Wodarg: Ja, der Bericht klagt dieses an. Aber eine formelle gerichtliche Verfolgung kann nur auf den dafür geschaffenen Wegen geschehen. Erst auf nationaler Ebene und - wenn dort ohne Erfolg - beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, wo in anderen Fällen zahlreiche Klagen gegen Art 10 anhängig sind.
medienhandbuch.de: Wie sollen die zukünftigen Berichte über alle Länder in Bezug auf die Medienfreiheit konkret aussehen und werden sie jedem Interessierten frei zugänglich sein?
Wolfgang Wodarg: In Analogie zum "Pisa-Bericht" muss dazu von den Mitgliedsländern ein geeignetes Institut beauftragt oder geschaffen werden. Erster Schritt wäre eine Operationalisierung der von der Parlamentarischen Versammlung vorgeschlagenen Indikatoren. Die Berichte sollen dann in allen Ländern -auch über die Medien- veröffentlicht werden und Stoff zur nationalen und internationalen Diskussion liefern. Hauptfunktion der ganzen Aktion ist es, das Bewusstsein für die wichtige Aufgabe der Medien für eine lebendige Demokratie immer wieder zu wecken.
medienhandbuch.de: Kennen Sie das offizielle EU-Register der Interessenvertreter? Von den über 4.500 akkreditierten EU-Lobbyisten, deren Job es ist, politische Entscheidungen mehr oder weniger zu beeinflussen, haben sich gerade mal 394 (Stand: 6.10.08) freiwillig dort auflisten lassen. Haben Sie keine Angst, dass es ihrem Projekt ebenso geht?
Wolfgang Wodarg: Es gibt nichts Gutes - außer man tut es!
Das Interview mit Wolfgang Wodarg führte Oliver Hein-Behrens.





