Der Antrag zu nichtstaatlichen Militär- und Sicherheitsfirmen wurde gestern im Bundestag beschlossen (Rede von Dr. Wolfgang Wodarg)

24.04.2009: Hier die Rede von Dr. Wolfgang Wodarg, der als Mitinitiator dieses Antrags weiterhin auf eine konsequente Anwendung staatlicher Kontrollmöglichkeiten für diesen mit hohen Risiken für den Frieden rasch wachsenden Markt drängt.

Meine Damen und Herren!

Es erfüllt mich mit großer Freude und Genugtuung, dass dieser Initiativantrag letztendlich doch noch den Weg ins Parlament gefunden hat. Allen, die daran mitgewirkt haben, Allen, die viele Stunden Arbeit in den verschiedensten Ausschüssen, die damit befasst waren und befasst werden mussten, in das Gelingen investiert haben, möchte ich meinen besonderen Dank aussprechen.

Es war eine schwierige Materie, die es mit den Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen (PMSF) zu behandeln galt. Und das kann auch nicht anders sein, wenn man etwas regeln muss, das die Grundlagen unseres Staates und unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens anbetrifft: nämlich wenn es - wie in diesem Fall -um unsere Sicherheit und das staatliche Gewaltmonopol geht.

Aber gerade weil es eine solch fundamentale Materie ist, die wir hier behandeln - und die ja jeden Bürger in unserem Lande ganz grundsätzlich angeht und betrifft - finde ich es bedauerlich, dass wir diesen Antrag zu nachtschlafender Stunde quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit ohne weitere Aussprache und Debatte beschließen.

Als Abgeordneter des Europarats habe ich in jenem Gremium einen Antrag eingebracht, der sich gegen die Erodierung des staatlichen Gewaltmonopols durch Private Militär- und Sicherheitsfirmen wendet. Der Bericht, den ich im Februar erstattet habe, wurde von allen 47 Mitgliedsstaaten und von allen dort vertretenen Parteien - von rechts bis links - einstimmig angenommen. Hierin werden die nationalen Regierungen und Parlamente unter anderem aufgefordert, entlang verschiedener Kriterien den Bereich der PMSF gesetzlich zu regeln. Er fordert die Mitgliedsstaaten aber auch dazu auf, gemeinsame Prinzipien zur Verteidigung des staatlichen (inneren wie äußeren) Gewaltmonopols zu erarbeiten.

Ich bin deshalb stolz darauf, dass Deutschland zu den Ersten gehört, die den privaten militärischen Sicherheitsunternehmen gesetzliche Zügel anlegen wollen. Dennoch hätte ich mir gewünscht, dass wir bei der Ausarbeitung der Regelungen etwas mutiger gewesen wären. Die Beteiligung privatwirtschaftlicher nichtstaatlicher (deutscher) Akteure an bewaffneten Konflikten haben wir beispielsweise in diesem Initiativantrag nicht ausgeschlossen. Und es ist auch fraglich, ob wir mit diesen Regelungen eine weitgehende Kontrolle und Transparenz der PMSF erzielen werden. Aber diese neun Punkte, die wir die Bundesregierung auffordern, gesetzlich umzusetzen, sind ein erster Schritt - und, wie ich meine, ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung. Wahrscheinlich wären weitergehende Forderungen bei den gegenwärtigen Interessenlagen nicht kompromiss- und damit beschlussfähig gewesen.

Aber gerade deshalb möchte ich betonen, dass wir meiner Meinung nach nur den ersten Schritt gemacht haben und weitere schnellstmöglich folgen müssen. Einige wenige Punkte möchte ich benennen, die uns noch zu beschäftigen haben und für die wir als Parlamentarier und Gesetzgeber eine Lösung finden müssen.

Es ist wenig glaubhaft, wenn wir einerseits mehr Transparenz und Kontrolle von PMSF einfordern, andererseits aber Auslandseinsätze von privaten militärischen Sicherheitsunternehmen, die im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland tätig werden, nicht an den Parlamentsvorbehalt binden. Die Praxis in den USA unter der Präsidentschaft von G.W.Bush hat beispielsweise in Hinblick des Einsatzes von PMSF im Irak deutlich gemacht, dass deren Aktivitäten vom Parlament nicht zu kontrollieren waren. Wir können auch nicht einfach zusehen, wenn deutsche Unternehmen, NGOs, humanitäre Organisationen etc. für ihre Tätigkeiten im Ausland PMSF engagieren. Es wäre an eine Anzeigepflicht beim Außenministerium und BND einerseits sowie bei den jeweils betroffenen deutschen Botschaften andererseits zu denken.

Ungeklärt ist außerdem, welche Aufgaben und Kompetenzen private militärische Sicherheitsunternehmen überhaupt übernehmen und anbieten dürfen. Schon jetzt reichen deren Dienstleistungsangebote weit in den Bereich staatlicher Hoheitsaufgaben hinein. Es ist daher erforderlich, einerseits eine Definition der Bereiche im Sicherheitssektor vorzunehmen, die keinesfalls aus staatlicher Hoheit entlassen werden dürfen und andererseits ist eine Festlegung von klar abgegrenzten Aufgaben- bzw. Kompetenzbereichen für PMSF vonnöten. Des Weiteren müssen für diese Unternehmen Zulassungs- und Tätigkeitskriterien erarbeitet werden.

Auf internationaler Ebene - um nur einen Punkt zu nennen - können wir es nicht allein den Vereinten Nationen überlassen (oder den VN allein die Verantwortung zuschieben), für Transparenz und Kontrolle der PMSF zu sorgen. Auch auf bilateraler bzw. zwischenstaatlicher oder auf EU- und NATO-Ebene müssen Abkommen zur Kontrolle von PMSF geschlossen, müssen Aufsichtsmechanismen und Kooperationsforen für diesen Bereich geschaffen werden.

Lassen Sie mich zum Schluss die Hoffnung aussprechen, dass dieser Initiativantrag trotz der vorhandenen Lücken, die er aufweist und die wir bald schließen müssen, Zustimmung und eine breite Mehrheit in diesem Haus findet.

Ich danke Ihnen.

  • Seite bei Twitter teilen
  • Seite bei Facebook teilen
  • Seite bei StudiVZ teilen
  • Seite bei MySpace teilen
  • Seite bei Mister Wong bookmarken
  • Seite bei del.icio.us bookmarken
  • Seite bei Google bookmarken
  • Seite bei Live bookmarken
  • Seite bei YahooMyWeb bookmarken