Pflegegesetz soll Hürden zwischen Kassen und Sozialhilfe abbauen

14.03.2008: Hier eine kurze Darstellung und Auswertung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes, welches heute im Deutschen Bundestage verabschiedet wurde. Folgenden Artikel habe ich für den SHZ-Verlag geschrieben, wo er am 13.03.2008, Seite 7 erschienen ist.

Füreinander sorgen: Dr. Wolfgang Wodarg zu Besuch bei Angehörigen und Pflegebedürftigen in einer Altenwohngemeinschaft bei Kropp

Es gibt in Deutschland kaum noch eine Familie, die nicht mit der Sorge um pflege- und hilfebedürftige Angehörige belastet ist. Dieses Problem wird sich in den nächsten Jahren verstärken und durch herkömmliche Versicherungs-Arithmetik nicht zu lösen sein.

Das im Bundestag zur Entscheidung anstehende Pflege-Weiterentwicklungsgesetz bietet große Chancen für die Betroffenen. Es will Leistungen und Zuständigkeiten für Sorge und Pflege vor Ort bündeln und diese für Bedürftige und deren Angehörige transparenter und leistungsfähiger machen. Nachdem ein wachsender Pflegemarkt die Erscheinungsformen von Pflege für alle Beteiligten bereits vielerorts geformt und verfremdet hat, begrüße ich das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz als Signal für einen längst fälligen Kurswechsel.

Trägerübergreifende Beratung und Fallmanagement sollen den konkreten Bedarf der Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt stellen und helfen, die administrativen Hürden zwischen Pflegekassen, örtlicher und überörtlicher Sozialhilfe und weiteren Leistungsträgern zu überwinden und zusammenzuführen. Zusammenarbeit soll zur selbstverständlichen Aufgabe aller in Sorge und Pflege vor Ort Engagierten werden.

Wachsender "Misstrauensaufwand" verzehrte nach Inkrafttreten der Pflegeversicherung durch administrative Auswüchse, Verdrängungswettbewerb, Zertifizierungen, Dokumentationsorgien und zu spät kommende medizinische Schadensberichte immer mehr der ohnehin knappen Ressourcen.

Wir brauchen deshalb Strukturen, in denen gegenseitige Vertrautheit, örtliche Verantwortung und überörtlicher professioneller Beistand eine neue Übersichtlichkeit ermöglichen. Administrative Reibungsverluste und Kontrollaufwand müssen minimiert, die Selbstorganisation der Betroffenen vor Ort gefördert und fachkundig qualifiziert werden.

Doch was bringt das neue Gesetz konkret?

Die zahlenmäßig zunehmende Gruppe der wegen Demenz Hilfebedürftigen wird endlich auch Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten! Das bedeutet bis zu 200 Euro pro Monat für ambulante Leistungen. Eine Erleichterung, da wegen der naturgemäß stark wechselnden Symptomatik Demenzkranke nur schwer den geltenden Pflegestufen zugeordnet werden konnten.

Auch Pflegeheime werden in Zukunft zusätzliche Betreuungsassistenten beschäftigen, die altersverwirrte Menschen bei der Bewältigung ihres Tagesablaufs unterstützen. Verwirrtheitszustände können allein durch Austrocknung auftreten! Es ist nicht hinnehmbar, dass aus Zeitmangel viel zu oft Magensonden zur Ernährung gelegt werden. Auch Essen kann man verlernen! Teufelskreise, die jetzt durch den verstärkten Einsatz von Personal aufgelöst werden können.

Jährliche Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst sollen in Pflegeeinrichtungen zur Pflicht werden. Ihre in allgemein verständlicher Form veröffentlichten Ergebnisse werden eine Heimauswahl für Betroffene und deren Angehörigen erleichtern.

Unzureichende ärztliche Versorgung in Heimen soll durch geschulte Heimärzte ausgeglichen werden und gleichzeitig belastende, oft überflüssige Einweisungen in Krankenhäuser minimieren.

Das ehrenamtliche Engagement im Bereich der Pflege wird verbessert, Aufwandsentschädigungen werden möglich. Die neue Förderung soll vor allem Demenzkranken zugute kommen.

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht zudem vor, dass bessere Rahmenbedingungen insbesondere für neue Wohnformen geschaffen werden. So etwa durch die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen ("Poolen") und erweiterte Einsatzmöglichkeiten für Einzelpflegekräfte. "Daheim statt Heim" ist das Ziel.

Auskunft, Beratung, Fallmanagement und Pflegenottelefon sind gut, aber reichen nicht aus. Zu Recht tritt unsere Landesgesundheitsministerin auch für die Einrichtung von Pflegestützpunkten ein, die aus den vorhandenen Hilfsangeboten heraus entwickelt werden und folgende Funktion übernehmen sollen: Koordinierung aller wohnortnahen gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote mit Hilfestellung bei der Inanspruchnahme; Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.

Für Schleswig-Holstein kann nach den gültigen Verteilungskriterien mit etwa zwei Millionen Euro Anschubfinanzierung gerechnet werden. Bei maximaler Förderung könnten bei uns danach bis zu 40 Stützpunkte profitieren.

Alle gesetzlich ermöglichten Leistungen kommen nur dann zum Tragen, wenn wir uns unsere Verantwortung füreinander nicht abkaufen lassen. Deshalb wird es in jedem Amtsbereich, in jeder Stadt eine der wichtigsten Herausforderungen sein, die Möglichkeiten der Pflegereform mit allen Kundigen und Willigen zu einer konkreten lokalen Hilfestruktur werden zu lassen.

Neben der Arbeit für den Nachwuchs, Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen muss der Aufbau von örtlichen Pflege- und Sorgestrukturen eine vordringliche kommunalpolitische Aufgabe werden.

Dr. Wolfgang Wodarg

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