Biopolitik im Streit der Parteien

05.01.2009: Ein Vortrag, den ich im Rahmen der Ringvorlesung "Biopolitik. Probleme des Lebensschutzes in der Demokratie" an der Universität Osnabrück gehalten habe.

Biopolitik im Streit der Parteien

Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung „Biopolitik. Probleme des Lebensschutzes in der Demokratie“ an der Universität Osnabrück am 20. Juni 2008

von Wolfgang Wodarg (SPD)

Grundsätzliches

Manchmal dürfen Menschen Menschen töten. Soldaten und Polizisten werden, wenn sie sich an geltende Gesetze halten, nicht dafür bestraft. Der Lebensschutz durch den Staat ist also nicht absolut. Allerdings ist der Schutz der Menschenwürde absolut und stellt unverrückbar die Basis unseres Zusammenlebens dar. Wenn wir diesen Grundsatz nicht annehmen, dann ist von der Sklaverei bis zum Verkauf und zur Vernutzung menschlicher Körperteile und Embryonen die Tür geöffnet. Den Müttern und Vätern unseres Grundgesetzes sei Dank, denn Menschen dürfen nicht zu Objekten degradiert werden. Kein Mensch darf Mittel sein, darf von anderen wie ein Nichtmensch behandelt werden. Menschenmaterial darf es nicht geben, mag der Nutzen noch so groß sein. Wenn sich Menschen aus freien Stücken für andere zur Verfügung stellen, dann ist das etwas anderes: sie verlieren dadurch nicht ihre Würde. Wenn wir jemanden behandeln, als wäre er eine Sache, ihn ausweiden oder ausnutzen, meistens ja am Lebensanfang oder am Lebensende, dann verstößt das ohne jeden Zweifel gegen die Menschenwürde. Dies sei als grobe Orientierung vorangestellt.

Stärkere, die viel wissen, die mächtiger und reicher sind, sorgen dafür, dass sie selbst möglichst lange und gesund am Leben bleiben. Für diesen Teil der Menschheit werden kontinuierlich neue Therapien entwickelt. Dies gilt nicht nur für einzelne Personen sondern vor allem auch für Staatsgefüge. Arme Völker und Randgruppen haben hier das Nachsehen. Wir lesen von Menschen in reichen Industrieländern, die für sich selbst oder ihre Liebsten, angetrieben von dem Wunsch noch länger und noch gesünder leben zu können, kriminelle Handlungen in Kauf nehmen, um an die Organe von anderen – meist Menschen aus völlig verarmten und vergessenen Schichten in Entwicklungsländern – heranzukommen, wenn die eigenen Organe verschlissen sind oder nicht mehr funktionieren. Und wenn es kein Organ ist, dann doch zumindest eine Herzklappe, ein Stück Knochen, eine Augenhornhaut oder andere Ersatzteile. Die moderne Medizin sieht nicht mehr nur den einen Menschen, den Patienten, sie schaut sich vermehrt nach den anderen um, jenen, die als Ersatzteillager herhalten könnten. Die Hoffnung auf ein längeres Leben verführt dazu, ethische Grundsätze in den Hintergrund der Betrachtung zu rücken und der Gesundheitsmarkt sucht neue Wachstumsfelder.

Transplantationsmedizin

Wir haben die Transplantationsgesetzgebung parteiübergreifend 1997 in Bonn diskutiert und ohne Fraktionszwang darüber abgestimmt. Wir haben lange darüber gestritten, unter welchen Umständen eine solche Regelung gegen die Würde des Menschen verstoßen würde und - wann nicht. Ich war damals der Meinung – und bin es auch heute noch –, dass es nicht gegen die Menschenwürde verstößt, wenn jemand sagt: „Wenn ich keine Chance habe weiterzuleben, wenn mein Herz zwar noch schlägt, meine Nieren noch funktionieren, es aber ganz klar ist, dass alle lebenserhaltenden Apparate abgeschaltet werden müssen, weil jedes künstliche Hinauszögern meines sicheren Todes nur Qual bedeuten würde, dann muss mir eine altruistische Organspende ermöglicht werden auch wenn ich noch nicht ganz tot bin.“ Wir haben das in Bonn nicht geschafft. Die Transplantationsmediziner forderten damals, dass ein „Hirntoter“ sonstigen Toten gleichgestellt werden müsse, dass diesem ein Leichenschein ausgestellt werden müsse, obwohl sein Herz noch schlägt, obwohl die Nieren und andere Organe noch leben und funktionieren. Es sollte der gleiche Totenschein sein wie für jemanden, der bei einem Unfall völlig zerfetzt wurde oder der kalt und steif ohne Lebenszeichen auf der Bahre liegt. Das hat zu Zweifel und Misstrauen in großen Teilen der Bevölkerung geführt und ist vermutlich einer der Gründe für die weiterhin niedrige Zahl der ausgefüllten Organspendeausweise. Ich war damals der Meinung, wir sollten den ehrlicheren Weg gehen, wir sollten sagen, „diese Menschen sind noch nicht tot aber sie werden mit Sicherheit sterben, wenn wir sie nicht künstlich am Leben erhalten“. Und in dieser Situation soll es Menschen möglich sein, Teile von sich zu spenden. Es ist anders entschieden worden und es wurde auch Gesetz, dass nicht nur die Betroffenen selbst sondern auch Dritte die Zustimmung zur Organentnahme geben dürfen. Dieses Konzept nennt sich „erweiterte Zustimmungslösung“, bei der auch die Angehörigen ihre Zustimmung für den potenziellen Organspender erklären können, soweit dieser seine Zustimmung nicht ausdrücklich bereits vorher erteilt hat. Angehörige sollen wissen, wie der Betroffene selbst entscheiden würde. Der mutmaßliche Wille ist maßgeblich. Angehörige sind dabei regelmäßig überfordert, weil sie eben selbst nur mutmaßen können und sich so emotional in einer Zwickmühle wiederfinden. Egal wie sie entscheiden. Wenn sie „Nein“ sagen, dann haben sie ein schlechtes Gewissen, wenn sie sehen wie Leute, die auf Organe warten, sterben. Und wenn sie „Ja“ sagen, dann haben sie ein schlechtes Gewissen, wenn sie an denjenigen denken, um den es ging, dessen Herz ja noch schlug und den sie haben „ausnehmen“ lassen. Immer ist es schlecht, immer ist es falsch. Es ist eine Zumutung für alle Angehörigen, in einer häufig völlig unvorbereiteten Situation, die ohnehin von tiefer Trauer begleitet ist, diese Entscheidung stellvertretend einzufordern. Mein Appell: Wenn Sie Ihren Angehörigen helfen wollen, wenn Sie etwas Gutes tun wollen für Ihre Angehörigen, dann sollten Sie einen Organspendeausweis ausfüllen und mit sich führen, egal ob Sie darauf entscheiden zu spenden oder es nicht zu tun. Hauptsache ist, sie erklären diesen ihren Willen. Die damalige „Maximalforderung“ nach einer sogenannten Widerspruchslösung, bei der potenzielle Spender vorher ausdrücklich einer Entnahme ihrer Organe widersprochen haben müssen, um nicht automatisch zum Organspender zu werden, konnte sich glücklicherweise nicht durchsetzen. Da diese Lösung immer wieder von verschiedenen Seiten eingefordert wird, betone ich hier ausdrücklich, dass ich eine solche Regelung als Verstoß gegen die Menschwürde entschieden ablehne. Der Mensch würde so am Lebensende zum Objekt gemacht, zum Ersatzteillager degradiert, wenn er sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat.

Gewebegesetz

Im Zusammenhang mit der Organspende ist das große Thema Gewebetransplantation zu sehen. Er ist schon Realität, der „Kampf um die Leiche“, der Streit um Gewebe- oder Organentnahme. Die einen wollten das ganze Herz, die anderen nur die Herzklappen. Diese werden aufbereitet und dann transplantiert. Anders als das ganze Herz dürfen die Klappen als Gewebe wie Arzneimittel verkauft und gehandelt werden. Die Geweberichtlinie der Europäischen Union sagt, wer in der Medizin menschliches Gewebe nutzen will, der muss für hohe Qualität und Standards sorgen. Verbraucherschutz statt Ethik und Menschenwürde. Der Trick der Europäischen Union: menschliche Körperteile werden zu Rohstoffen für die Arzneimittelherstellung umdefiniert und können so nach dem Arzneimittelrecht behandelt und gehandelt werden. Das Transplantationsgesetz verbietet grundsätzlich den Handel mit Organen. Es sei denn, diese Organe werden als Rohstoffe für die Produktion von Arzneimitteln genutzt. Mit diesem Kunstgriff ist es in Deutschland gelungen diese Körperteile in unserem Land als Arzneimittel zu behandeln und für die Vermarktung freizugeben. Das bedeutet in der Praxis, dass eine Herzklappe sehr viel mehr Geld bringt als ein ganzes Herz, welches altruistisch gespendet wurde und nicht verkauft werden darf. Nun steht neuerdings im Transplantationsgesetz, dass die Organspende Vorrang hat vor der Gewebeentnahme. Wenn man das in der Praxis tatsächlich effektiv kontrollieren könnte, wäre ja alles in Ordnung. Aber ich bezweifle auch heute noch, dass das immer so glatt geht. Es besteht ein ganz klarer finanzieller Anreiz, den der Gesetzgeber zu verantworten hat. Lange habe ich gekämpft, damit das nicht passiert. Ich war Berichterstatter für meine Fraktion und habe in der letzten Fraktionssitzung vor der Verhandlung im Deutschen Bundestag die Berichterstattung unter Protest abgegeben, weil es mir nicht möglich war, diesen Prozess zu verhindern.

Stammzellforschung

Ich möchte nun zum Thema „Stammzellen“ überleiten. Die Verwertbarkeit des menschlichen Körpers beginnt ja bereits in der Embryonalphase. Die kleine Blastula, die paar Zellchen, die später mal der menschliche Körper werden, sind Objekte der Forschung. Die Stammzellen werden wie Joghurtkulturen vermehrt, standardisiert, und dann kann man sie in aller Welt verkaufen. Die meisten Stammzelllinien sind durch Patente wirtschaftlich aufgewertet, weil bestimmte Verfahren benutzt werden müssen, um sie zuzubereiten. Sie werden typisiert und wie ein Laborreagenz vermarktet. Es gibt einen weltweiten Wettbewerb um die besten Stammzellen. Stabilität, Reproduzierbarkeit der Ergebnisse, Reinheit, mögliche Humankompatibilität und niedrige Lizenzgebühren sind einige der maßgeblichen Parameter dieses neuen Marktes.

Ich halte es weiterhin für abwegig, zu erwarten, dass diese Stammzellen zu therapeutischen Zwecken nutzbar werden können. Der Umweg, sie über das Klonen verträglicher zu machen, ist noch abwegiger, weil er viel zu komplex und kompliziert ist. Dadurch aber wird er immer noch gerechtfertigt und es gehört zur Hype, zu dieser Investitionsblase in der Biotechnologie, die inzwischen weitgehend geplatzt ist, weil sich gezeigt hat, dass ihre Protagonisten auf dem Holzweg waren.

Leute, die da investiert haben, das kann ich mit einer gewissen Schadenfreude sagen, haben verspielt. Sie haben ihr Geld verloren. Der deutsche Weg, der vor allem auf adulte Stammzellen setzt, ist die bessere Lösung. Er führt viel näher an konkrete, neuartige Therapien. Embryonale Stammzellen neigen zu Teratomen und unkontrollierbarem Wachstum. Man könnte wohl schon aus einer Körperzelle einen neuen Menschen herstellen. Man kann das machen, indem man ihn wie Dolly klont, indem man eine Eizelle durch Gentransfer zum Embryo macht. Aber man könnte es so schaffen, dass man gar keine menschliche Eizelle dafür benötigt: Herr Nagy hat diese Methode entwickelt, ein Verfahren, welches inzwischen bereits etabliert ist, allerdings nicht mit menschlichen Zellen, weil das strafbar wäre. Er experimentierte mit Mäusen. Er entnahm den Tieren Stammzellen und pflanzte diese auf tetraploide Blastozysten, genetisch veränderte „Embryonen“ also, die nie selbst zu einem Lebewesen heranwachsen könnten. Aus diesen bilden sich die jedoch die Eihäute für jene Zelle, die er mit dieser Blastozyste in Verbindung brachte. Aus dieser Stammzelle – embryonal oder adult - wird dann das neue Lebewesen. So werden schon längst Labormäuse produziert, zu Tausenden. Die müssen ja immer gleich sein. Sie müssen identische Eigenschaften aufweisen. Es handelt sich um Mäuse, die Sie wie Reagenzien bestellen können. Das Verfahren ließe sich aber auch mit menschlichen Zellen durchführen. Die Diskussion um Pluri- oder Totipotenz von Zellen wird dadurch relativiert.

Dass die therapeutische Anwendung embryonaler Stammzellen unwahrscheinlich ist, weil der Umweg viel zu groß ist, weil es viel näher liegende Methoden gibt, das ist eine Seite. Auf der anderen Seite besteht aber die Möglichkeit an Stammzellen Grundlagenforschung zu betreiben, was durchaus von medizinischer Bedeutung sein kann. Wir müssen am Menschen forschen, wenn wir dem Menschen Therapien ermöglichen wollen. Wir müssen möglichst viel wissen. Wie menschliche Zellen sich entwickeln, wie der Mensch sich als Embryo entwickelt, wo und wie möglicherweise Schäden in der Embryonalentwicklung entstehen könnten, durch welche physikalischen und chemischen Einflüsse Menschen geschädigt werden könnten, das alles sind wichtige Erkenntnisse, denen sich die Wissenschaft widmen sollte. Doch die ethische Grundfrage bleibt: Nämlich ob, wann und an welchen Embryonen man forschen darf. Ob es solche sein können, die von Spontanaborten stammen, ob es nur tierische Embryonen sein dürfen oder ob wir die Experimente und Ergebnisse, die in Ländern, wo der Embryo in den ersten 14 Tagen noch nicht als Mensch gesehen wird nutzen dürfen oder nicht, das sind ethisch schwierige Fragen, die nicht so einfach zu beantworten sind.

Wir haben nach gründlicher Diskussion in Deutschland einen Kompromiss gefunden. Wir haben beschlossen, dass kein Embryo für die deutsche Forschung sterben darf. In Deutschland ist der Mensch ein Mensch ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Wir haben deshalb diesen Kompromiss gefunden, der besagt, dass aus Zellkulturen anderer Länder nur jene Stammzellkulturen genutzt werden dürfen, die bereits vor dem von uns festgelegten Stichtag existierten. Von Deutschland sollen keine Anreize ausgehen, weitere Embryonen jetzt für die Forschung zu töten, auch nicht im Ausland. Wenn man aber diesen Kompromiss relativiert, wenn man den Stichtag verschiebbar gestaltet - wie jüngst geschehen, dann kann die Welt damit rechnen, dass so etwas immer wieder möglich ist und unser Kompromiss wird wertlos. Deshalb habe ich im Sommer dieses Jahres im Bundestag gegen eine Verschiebung des Stichtages gestimmt. Soweit zur Forschung an embryonalen Stammzellen.

Alternativen zur embryonalen Stammzellforschung

Die Motive für Forschung und die Forschungsthemen sind ethisch zu hinterfragen. Weshalb gibt es zum Beispiel keine Forschung mit der Fragestellung: Was können wir, was kann jeder Patient tun, um bei Bedarf die in ihm ja zu Millionen vorhandenen eigenen Stammzellen zu aktivieren? Jede und jeder von Ihnen, egal ob 16, 60, 80 oder 90 Jahre alt, besitzt überall Stammzellen in seinem Körper. Diese eigenen Stammzellen haben die Fähigkeit sich umzuwandeln und zu Zellen heranzureifen, welche bestimmte Funktionen im Körper übernehmen können. Es gibt ganz banale aber bekannte Methoden, mit denen solche Prozesse angeregt werden können. Wer zum Beispiel in ein Fitness-Studio geht oder andere Formen der körperlichen Ertüchtigung wählt und sich sportlich betätigt, schafft Anreize für Muskelstammzellen zu Muskelzellen heranzuwachsen. Gleiches gilt für Knochen, Bindegewebe und viele andere trainierbare Körperteile. Selbst „Gehirn-Jogging“ wird immer beliebter. Dabei geschieht das Entsprechende im Gehirn. Und wir können eine ganze Menge durch Training erreichen. Wir wissen das von Menschen nach Schlaganfällen, bei denen eine Hälfte des Gehirns weitgehend zerstört ist: Was dann durch Rehabilitationsmaßnahmen noch alles wieder möglich wird, was Menschen wieder erlernen können, das ist erstaunlich und weist auf einen Bereich der Regenerativen Therapie hin , der bisher weitgehend unerforscht und ungenutzt blieb. Wenn man mit Hirngeschädigten nicht trainiert, dann bleiben ihre Defekte so wie sie sind, dann passiert nichts und es wächst auch nichts. Aber es gibt Methoden um Patienten zu aktivieren, sie herauszuholen aus dem Bett. Dann erleben wir, dass plötzlich die eine Hirnhälfte das, was die andere gemacht hat übernimmt und sogar die Sprache kehrt zurück. Das sind Hinweise auf körpereigene Stammzellaktivität. Aber bitte, wer forscht auf diesem Gebiet? Wo sind denn die Physiotherapeuten und neue Forschungsansätze für ihre wichtige Arbeit?

Was ich damit sagen will ist, dass der medizinische Fortschritt, den wir unwidersprochen bejubeln und für alle einfordern überwiegend durch Aktionäre bestimmt wird. Womit kann ich das meiste Geld verdienen? Dort wird geforscht. Und wenn einige Firmen embryonale Stammzellen entwickeln, dann ist das ein Versuch, mit ihnen Arzneimittel herzustellen, die sich überall verkaufen lassen. Möglichst 500 Gewebetypen, denn so viele gibt es ungefähr, von jedem Gewebetyp eine Linie, dann hätte die Industrie die nachwachsenden Rohstoffe und könnte aus diesen Arzneimittel zu einem exorbitant hohen Preis vermarkten. Mit den adulten Stammzellen kann sie das nicht. Denn das sind ja die Stammzellen des Patienten selbst. Letztlich bleibt die Anwendung adulter Stammzellen weitgehend eine ärztliche Technik, die an dem Patienten angewandt wird, von dem die Stammzellen kommen. Man kann diese Zellen für keinen anderen verwenden, sie nicht kommerziell vermarkten. Hier wäre es also nur die Methode, die man entwickelt, die man dann anwenden kann zum Nutzen der Menschen. Aber eine Methode ist kein Produkt, welches man leicht vermarkten könnte. Deshalb bleibt sie für industrielle Sponsoren uninteressant. Deshalb werden embryonale Stammzellen erforscht. Über diese Hintergründe wird wenig geredet. Es sind vor allem schlicht finanzielle Anreize, welche die Forschung lenken.

Forschungsziele und Ethik

Wir brauchen viel mehr öffentliche Forschungsgelder, wir brauchen eine bedarfsgesteuerte Forschung. Besonders deutlich wird das, und dass sage ich mit meiner Erfahrung als Mitglied im Entwicklungsausschuss, wenn wir uns die armen Länder angucken und wenn wir sehen, wie die Menschen zu Millionen zum Beispiel an Malaria sterben. Wie Millionen an Tuberkulose sterben. Und bei der Tuberkulose wird besonders deutlich, wie sehr finanzielle Anreize die Forschung prägen. Es gibt seit 30 Jahren keine neuen Medikamente gegen Tuberkulose auf der Welt. Nichts. Ich bin Lungenarzt, und ich weiß, dass ich früher mit den gleichen Mitteln behandelt habe, die heute immer noch benutzt werden. Es gibt nichts Neues. Denn Tuberkulose ist eine Krankheit der armen Menschen, der armen Länder. Dort locken keine Profite, keine hohen Renditen für die Anleger. Viagra ist eine Goldgrube. Sogar Viagra für Frauen wird jetzt entwickelt. Auch das wird ein Renner werden. Oder Mittel gegen Haarausfall. Auch da wird geforscht. Also wird dort geforscht, wo ein Markt lockt. Sonst lohnt es sich nicht zu forschen. Das gilt in Deutschland wie auch sonst auf der Welt. Wenn wir den originären Anspruch der Medizin sehen, dass sie dafür da ist, den Menschen zu helfen, die in Not sind, die krank sind, dann gibt es hier eine Entwicklung, die aus ethischer Sicht verheerend ist. Die Allokation von Forschungsmitteln fast ausschließlich dem Markt zu überlassen, führt zu gravierenden Ungerechtigkeiten und benachteiligt die mittellosen Schichten in jeder Gesellschaft, in jedem Staat der Welt.

Allokationsethik

Und wenn wir den anderen Bereich betrachten, der in der Enquêtekommission auch behandelt wurde, nämlich die Allokation von Hilfe in unserer Gesellschaft und die Frage stellen: „Wem helfen wir, wem helfen wir nicht und warum?“, dann wird hier eine erneute Schieflage deutlich. Wer das „Glück“ hat, auf eine Intensivstation zu kommen, den erwartet dort viel. Dort können wir wirklich eine Menge. Wir retten Menschenleben und das tun wir mittels einer bewundernswerten und effektiven Hochleistungsmedizin in allen Teilen des Landes. Aber gehen sie zur Abwechslung einmal in ein Pflegeheim. Leider ist es ja so, dass ein Drittel der Menschen, die pflegebedürftig sind, im Heim gepflegt werden muss, obwohl bei repräsentativen Umfragen mehr als 80% der Bevölkerung dieses für sich ablehnt. Wenn Sie dort einen Blick auf den Personalschlüssel werfen und sehen, wie wenig dort gemacht werden kann, um die Stammzellen dieser Menschen dazu zu bringen, möglichst lange aktiv zu bleiben, dann macht das sehr nachdenklich. Wer im Heim gepflegt wird, für den wird die Pflege von der Pflegeversicherung durch eine Pauschale abgegolten, die bei 1.400 Euro liegt. Wer besonders pflegebedürftig ist, für den gibt es in Sonderfällen maximal 1.800 bzw. 1.900 Euro. Wer nicht ins Heim geht, für den gibt es zwar ein bisschen weniger Geld, aber sie/er erhält zusätzliche Leistungen für die wegen Krankheit nötige Pflege. Für Diabetiker zum Beispiel, die ihre Medikation nicht alleine regeln können, gibt es Behandlungspflege. Dies zahlt die Krankenkasse nach Bedarf und ist verpflichtet, das was nötig und möglich ist, zu leisten. Deshalb haben die Krankenkassen Interesse daran, dass Patienten möglichst frühzeitig ins Heim kommen. Dann läuft die Finanzierung über die Pflegekasse und ist erheblich billiger. Im Heim gilt dann nämlich „alles inklusive“. Das heißt, überall hier wirken finanzielle Anreize auf das Schicksal von Betroffenen ein, welche wir als Gesetzgeber zu verantworten haben.

Ich als Sozialdemokrat bin da sehr sensibel, was unsere Sozialversicherung angeht und die Solidarität, die wir zum Glück immer noch gesellschaftlich organisieren. Ich glaube, wir dulden große Ungerechtigkeiten bei der Allokation unserer Hilfe. Es ist für mich nicht hinnehmbar, dass wir uns Menschen aus den Augen schaffen und uns nicht um sie kümmern, weil von ihnen nichts zu holen ist und unseren Fokus und unsere Anstrengen besonders jenen Menschen widmen, die sich artikulieren können, die für die Gesellschaft und für den Markt interessant sind. Weshalb strengen wir uns so sehr an für die Biotechnologie und übersehen gleichzeitig die chronisch Kranken und Behinderten. Weshalb geschieht so wenig für die Insassen von Pflegeheimen die wir im Bett liegenlassen bis Apathie, Muskelschwund und Dekubitus sie töten?

Patientenverfügung

Doch bei soviel Unrecht schlägt die Stunde der Juristen! Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, hat neulich erzählt, er sei mit seinem Sohn beim Notar gewesen um diesem das Haus übertragen. Und als er dann fertig war, da hätte ihn der Notar gefragt, „Wenn sie schon einmal hier sind, wollen Sie dann nicht gleich eine Patientenverfügung fertigen?“ Darüber hat der Ärztekammerpräsident sich vor Journalisten mit Recht beschwert. Ich habe ihn jedoch darauf hinweisen müssen, dass solche nicht notwendigen Leistungen auch schon lange von dem Stand angeboten werden, den er selbst vertritt. Weshalb sollten Notare nicht auch IGEL-Leistungen entwickeln und diese feilbieten? So heißen bei den Ärzten Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, da sie nicht als notwendige Gesundheitsleistungen anerkannt sind. Die Angst vor Überbehandlung, davor, das etwas mit Patienten geschieht, was nicht in seinem Sinne ist, nicht seinem Wohl sondern anderen Interessen dient, ist in den letzten Jahren gewachsen. Der Ruf nach Patientenverfügungen greift dieses auf, bereitet einem Geschäft mit der Angst der Patienten vor der Medizin den Weg.

Internationale Vergleiche

Ich glaube, dass wir viel von unseren skandinavischen Nachbarn lernen können. Deren Ziel, möglichst wenig öffentliche Mittel für eine trotzdem erstklassige Krankenbehandlung auszugeben, um desto mehr in Bildung und in nachhaltige Präventionskonzeptionen investieren zu können, teile ich. Die skandinavischen Länder halten ihre Mitbürger mit viel weniger Geld gesünder als wir es mit unseren tun - gemessen am dafür verwendeten Anteil am Volkseinkommen. In Schweden führt man einen kontinuierlichen und systematisierten Streit darüber, was der Staat zahlen muss und was nicht. Dieser Rationierungs- und Priorisierungsprozess in Schweden funktioniert zwar auch über Budgetierung von Gesundheitsleistungen, aber diese sind sogenannte Regionalbudgets. Hier wird nicht jeder Sektor, beziehungsweise Arzt mit einem Budgetdeckel versehen. Die Schweden geben den 30 Regionen ihres Landes jeweils ein bestimmtes Budget, abhängig von der Einwohnerzahl und einem Faktor, der etwas über Armut und Morbidität aussagt. Sodann muss diese Region entscheiden, was sie von diesem Geld an Gesundheitsleistungen ihrer Bevölkerung zur Verfügung stellt. In Schweden hat man also dezentralisiert und setzt auf Transparenz und Best Practice.

Nebenwirkungen des Kassenwettbewerbs

Das deutsche System mit ca. 250 gesetzlichen Krankenkassen im Wettbewerb, die alle versuchen möglichst viele Gesunde zu versichern, ist nicht nur unübersichtlich, sondern im Hinblick auf die Gesundheit der Bevölkerung kontraproduktiv. Es ist absurd: Eine Kasse, die sich –wie sie eigentlich sollte- um Kranke kümmert und für chronisch Kranke gute Versorgungsstrukturen anbietet, würde sich bald in den Ruin treiben. Bedürftige Kranke würden dankbar zu dieser Krankenkasse wechseln und diese wäre dann gezwungen, die Beiträge zu erhöhen, beziehungsweise nach Einführungen des Gesundheitsfonds in Deutschland trotz eines Morbi-RSA noch Zusatzbeiträge zu erheben. Das Rosinenpicken ist in der solidarischen Krankenversicherung immer noch die lohnendste Disziplin für ehrgeizige Krankenkassenmanager.

Unser Gesundheitssystem, das auch durch die Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten geprägt ist, wirft viele ethische Fragen auf, die natürlich nicht neutral und ohne Lobbyinteressen im Parlament behandelt werden. Ich bin als Bundestagsabgeordneter auch angetreten, um sinnvolle und gerechte Verteilungsprinzipien im deutschen Gesundheitswesen durchzusetzen. Für mich steht die Verteilungsgerechtigkeit und die nachhaltige Entwicklung eines Gesundheitssystem im Vordergrund, das sich am gesamtgesellschaftlichen Interesse ausrichtet und nicht Partikularinteressen bedient. Ich hoffe, dass bei unserem Koalitionspartner diese Interessen auch häufiger in den Vordergrund geraten und die Einführung eines Präventionsgesetzes oder einer Bürgerversicherung nicht länger boykottiert wird. Im übrigen bin ich –analog zum schwedischen Modell- für die Einführung von nur 16 Kassen: in jedem Bundesland eine! Derzeit gibt es keine Verantwortung für das Versorgungssystem in Deutschland. Die über 200 GKV-Kassen kümmern sich jeweils um ihre Versicherten, Landes- und Bundesregierungen versuchen die Nebenwirkungen dieses völlig unübersichtlichen Geschehens durch laufende gesetzliche Nachsteuerungen in Grenzen zu halten und müssen mit Steuergeldern aushelfen, damit nicht noch Beiträge aus der Lohntüte abgezogen werden.

Ich hoffe, ich habe Ihnen einen Einblick in die vielen Dimensionen und Zusammenhänge unserer Ethik-Debatte um „biopolitische“ Themen geben können und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

  • Seite bei Twitter teilen
  • Seite bei Facebook teilen
  • Seite bei StudiVZ teilen
  • Seite bei MySpace teilen
  • Seite bei Mister Wong bookmarken
  • Seite bei del.icio.us bookmarken
  • Seite bei Google bookmarken
  • Seite bei Live bookmarken
  • Seite bei YahooMyWeb bookmarken