Leserbrief von Dr. Wolfgang Wodarg, MdB zum Artikel "Stammzellforscher sehen schwarz" in DIE ZEIT Nr. 22
Richtige Entscheidung (U. Bahnsen und U. Willmann: "Stammzellforscher sehen schwarz", Nr.22)
Ich bin durch die tendenziöse, teilweise von Fehlinformationen geprägte Berichterstattung über das Klonen menschlicher Embryonen durch südkoreanische Forscher im Artikel "Stammzellforscher sehen schwarz" sehr irritiert. So schreiben die Autoren, deutschen Forschern würden, falls sie die koreanischen Klon-Experimente wiederholten, nach dem Stammzellgesetz von 2002 mehrjährige Haftstrafen drohen. Das Klonen von Menschen ist in Deutschland aber nicht durch das Stammzellgesetz, das lediglich die Einfuhr von Stammzellen aus etablierten Zelllinien regelt, sondern nach dem Embryonenschutzgesetz verboten, das 1990 beinahe einstimmig vom Bundestag verabschiedet wurde.
Dem liegt die ethische Grundentscheidung zugrunde, dass menschliches Leben, auch in seinen frühsten Stadien, nicht als verbrauchbares und vernutzbares Material behandelt werden darf. Dies kann nicht einfach durch den Hinweis auf vermeintliche "Standortnachteile" vom Tisch gewischt werden.
Das gilt umso mehr, als derartige "Standortnachteile" nicht einmal gegeben sind. Die medial geschürte Euphorie über das sogenannte "therapeutische Klonen" entbehrt eigentlich jeder vernünftigen Grundlage, ist diese Technik doch in fast jeder Hinsicht mit erheblichen Problemen behaftet. So würde der Einsatz geklonter menschlicher Embryonen als Zell- und Gewebe-Quellen nach wie vor Unmengen weiblicher Eizellen erfordern. Wo sollen die eigentlich herkommen? Hier bestehen ganz reale Gefahren der Kommerzialisierung. Nicht unwahrscheinlich, dass dabei am Ende Frauen aus der "Dritten Welt" zu den Eizell-Lieferantinnen der westlichen Hochleistungsmedizin würden.
Geklonte Stammzellen bergen des weiteren so hohe Risiken für den potentiellen Empfänger, dass schon die klinische Erprobung am Menschen im Grunde gänzlich unverantwortlich wäre.
Adulte Stammzellen, deren medizinisches Potential von den Autoren des Artikels in kaum nachvollziehbarer Weise abgetan wird, haben den großen Vorteil, all diese Probleme nicht aufzuweisen. Es war daher auch in medizinischer und ökonomischer Hinsicht die richtige Entscheidung des Gesetzgebers, auf die Forschung mit adulten Stammzellen zu setzen.
Dr. Wolfgang Wodarg, Sprecher der SPD-Fraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages





