UN-Klonverbot in Sicht
22.02.2005: AG der Enquetekommission "Ethik und Recht der modernen Medizin"
Zur Empfehlung des Rechtsausschusses der Vereinten Nationen, jede Form des Klonens international zu ächten, erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Ethik und Recht der modernen Medizin der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wolfgang Wodarg:
Der Rechtsausschuss der Vereinten Nationen hat am vergangenen Freitag mit Zweidrittelmehrheit die Erarbeitung einer Konvention zum internationalen Verbot jeglicher Formen des Klonens menschlicher Embryonen beschlossen. Damit würde nicht nur das reproduktive Klonen, sondern auch das sogenannte "therapeutische" Klonen zu Forschungszwecken geächtet. Diese richtungsweisende Entscheidung ist eine Entscheidung für die Menschenwürde. Sie entspricht dem, was in Deutschland schon seit langem geltendes Recht ist und was vom Bundestag schon vor zwei Jahren im Hinblick auf die UN-Verhandlungen in einem weithin unterstützten überfraktionellen Antrag noch einmal bekräftigt wurde. In diesem Sinne ist die Entscheidung von New York auch ein Erfolg für Bundestag und Bundesregierung.
Es ist uneingeschränkt zu begrüßen, dass der Rechtsausschuss der Vereinten Nationen nicht auf die fadenscheinige Unterscheidung zwischen Klonen zu Zwecken der Reproduktion und einem vermeintlich "guten" Klonen zu Forschungszwecken hereingefallen ist, sondern klar und eindeutig gegen jede Form des Klonens Stellung bezogen hat.
Der Beschluss des Rechtsausschusses bedeutet für die Länder, die weiterhin am sogenannten "therapeutischen Klonen" festhalten wollen, dass sie unter erheblichem Rechtfertigungsdruck stehen. Damit der Beschluss Wirkung entfaltet, muss im Rahmen der Erarbeitung der Konvention nun sichergestellt werden, dass diese Länder keine ökonomischen Vorteile aus ihrer Position ziehen können. Die anstehende Konvention muss daher ein Verbot der Patentierung und kommerziellen Nutzung der Klonierung menschlicher Embryonen enthalten, wie es die Bundesrepublik Deutschland bei der Umsetzung der Biopatentrichtlinie bereits festgeschrieben hat.
Einmal mehr zeigt sich hier, dass es keinen Standortnachteil bedeutet, eine ethisch "saubere" Biopolitik zu treiben, sondern sich langfristig auszahlt. Denn während diejenigen Staaten, die viel Geld in den Irrweg des Klonens investiert haben, sich angesichts des Beschlusses von New York nun fragen müssen, wie es für sie weitergehen soll, hat die bundesdeutsche Forschung auf der Basis der richtigen ethischen Weichenstellungen des Gesetzgebers bereits jetzt einen Vorsprung auf dem Gebiet der ethisch unbedenklichen adulten Stammzellforschung, den sie mit Sicherheit in den kommenden Jahren noch ausbauen wird.





